Petitum/Beschluss: Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen, 1. den gültigen Schulentwicklungsplan dahingehend zu überprüfen, welche Mehrbedarfe sich für die schulische Infrastruktur aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation ergeben, 2. dabei sowohl die vorhandenen und geplanten Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sowie die neu geplanten Wohnungsbauvorhaben zu berücksichtigen, 3. bis zum Abschluss dieser Überprüfung mit sofortiger Wirkung keinerlei für schulische Zwecke genutzte Grundstücke und Gebäude mehr zu veräußern, 4. sowie keine Schulstandorte aufzugeben.
Abstimmungsergebnis: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig den Antrag. |