Petitum/Beschluss: Die zuständige Fachbehörde wird gebeten: - Analog zu den in Folgeeinrichtungen verteilten Broschüren auch Infomaterialien für die Flüchtlinge in Erstaufnahme-Einrichtungen zu konzipieren und flächendeckend zu verteilen.
- Die Infomaterialien sollten dabei zusätzlich zu den derzeit in Folgeeinrichtungen ausgegebenen Informationen unter anderem folgende Elemente enthalten:
a) ein Infoblatt - jeweils in den gängigsten Sprachen der Geflüchteten - mit den wichtigsten nächsten Schritten und Verfahren, die die Flüchtlinge durchlaufen. (z.B. Unterschied zwischen Erst- und Folgeunterbringung, Verlauf eines Asylverfahrens, ab wann ist es möglich zu arbeiten etc.) b) ein Infoblatt – ebenfalls in den gängigsten Sprachen der Geflüchteten und nicht nur auf Deutsch, wie derzeit üblich – mit einigen grundlegenden Informationen zu Gesetzen und Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders in der Bundesrepublik. Hierbei ist beispielsweise zu betonen, dass Staat und Religion in der BRD klar getrennt sind und die Gesetze des Staates im Zweifel über religiösen Gesetzen stehen. Gleichzeitig könnte darauf hinweisen werden, dass in Deutschland ein Recht auf Gleichberechtigung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit für Jeden und Jede gelten – unabhängig von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung. c) Wichtige Notfall-Telefonnummern – auch für Frauen, die Gewalt erfahren. d) eine Liste von Ärzten im jeweiligen Bezirk, welche die gängigsten Sprachen der Geflüchteten sprechen, und die Adresse des Kassenärztlichen Notdienstes sowie der Krankenhäuser im Bezirk. e) ein Hinweis auf die Mütterberatung in afrikanischer und arabischer Sprache im Bezirksamt Wandsbek. f) ein kleines Deutsch-Wörterbuch mit Bildern gängiger Gegenstände und Begriffe sowie der entsprechenden deutschen Bezeichnung und der Lautschrift dahinter. g) Infos über spezielle kulturelle und soziale Angebote für Flüchtlinge in Hamburg, z.B. freier Eintritt in der Kunsthalle, die Initiative „Welcome-Dinner“ u.ä. - Einen Referenten in den ASB zu entsenden, der die Planungen der Fachbehörde zur flächendeckenden Informationen der Flüchtlinge in den Erstaufnahme-Einrichtungen darstellt.
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