Petitum/Beschluss:
A) Der Bezirksamtsleiter setzt sich beim Senat dafür ein, dass beim Dezernat 4 „Wirtschaft, Bauen und Umwelt" des Bezirksamtes Wandsbek bis zum 30.09.2016 mindestens die im Punkt C ermittelten Planstellen eingerichtet und bis zum 01.12.2016 besetzt werden. Sollte der Senat wider Erwarten die Gesundheit der Wandsbeker Bevölkerung als nicht unterstützungswürdig ansehen und die genannte Stellenhebung nicht umsetzen, wird die Bezirksversammlung Wandsbek bis zu der geforderten Stellenhebung keine weiteren Maßnahmen des Senats unterstützen.
B) Das Bezirksamt Wandsbek setzt die im Folgenden aufgeführten Klimaanpassungsmaßnahmen bis zum 01.03.2017 um:
1.) Sichern und Erweitern
Es ist ein Konzept zu erstellen, dass die Weiterentwicklung und Erweiterung der bestehenden Grünflächen im Bezirk beschreibt, die entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen sowie die Gefahrenpotenziale aufzeigt. Dabei sind offene Wiesenflächen mit Gehölzgruppen in der Regel klimatisch günstiger einzuschätzen als dichte Gebüsche oder monotone Rasenflächen.
2.) Verschatten
In Bebauungsplänen sind folgende Regelungen für den Bezirk Wandsbek verbindlich zu aufzunehmen:
- je vier Stellplätze ist ein geeigneter Baum innerhalb eines Radius von vier Kilometern zum errichteten Stellplatz zu pflanzen und
- je 200 m² überbaute Grundstücksfläche ist ein Baum innerhalb eines Radius von vier Kilometern zur Baumaßnahme zu pflanzen.
Sollte eine Bepflanzung innerhalb des Radius nicht möglich sein, entscheidet der UGV über eine Alternativbepflanzung.
3.) Kühlen
3.1.) Ein Konzept zum nachhaltigen Wassermanagement ist zu erstellen, damit vor allem in den Hitzeperioden ausreichend Wasser zur Verdunstung zur Verfügung steht.
3.2.) Das Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft ist zu priorisieren. Die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen ist bis zum Jahr 2021 zu gewährleisten.
Vom Bezirksamt Wandsbek sind entsprechende Arbeitsschritte zur Umsetzung der Maßnahmen des Arbeitsprogramms Wasserwirtschaft zu erarbeiten und dem UGV vorzulegen.
4.) Rückstrahlen
Es sind zukünftig nur noch helle Beläge und Farben bei der Stadtmöblierung und Fassadengestaltung zu verwenden.
Eine entsprechende Richtlinie des Bezirksamtes Wandsbek ist zu erarbeiten.
5.) Pflege/Unterhalt des Stadtgrüns
Vom Bezirksamt Wandsbek sind die tatsächlich erforderlichen Mittel für die Pflege und den Unterhalt des Stadtgrüns zu ermitteln. Nach der Berechnung setzt sich der Bezirksamtsleiter beim Senat dafür ein, dass der tatsächliche Deckungsgrad für die Pflege und den Erhalt des Stadtgrüns dem Bezirksamt zur Verfügung gestellt wird.
Das Bezirksamt berichtet regelmäßig im UGV über die vorgenommenen Maßnahmen und den Stand der Verhandlungen.
6.) Kleingärten
Es ist vom Bezirksamt Wandsbek ein Kleingartenentwicklungskonzept zu erstellen.
In dem Kleingartenentwicklungskonzept sind die für die jeweiligen Quartiere relevanten Trends und Bedarfe zu analysieren und in Bezug auf die Weiterentwicklung des Kleingartenwesens auszuwerten. Die Schlussfolgerungen sind dann im Konzeptteil zu bündeln und konkrete Maßnahmen der zukunftsorientierten Weiterentwicklung abzuleiten. Mithilfe des Kleingartenentwicklungskonzeptes soll das Einbringen der Zielstellungen des Kleingartenwesens in Flächennutzungspläne, Stadtentwicklungskonzepte sowie andere Fachkonzepte ermöglicht werden.
Gleichzeitig sind in diesen auch qualitative sowie strategische Ziele festzuschreiben und für das Bezirksamt Wandsbek durch entsprechende Beschlüsse der Bezirksversammlung Wandsbek verbindlich zu machen.
C) Das Bezirksamt Wandsbek ermittelt den notwendigen, eventuell zusätzlichen Personalbedarf für die vorstehend aufgeführten Maßnahmen.