Petitum/Beschluss: Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen: 1. Das Bezirksamt stellt die „Eisenbahnkreuzungsrechtlichen Vereinbarungen“ zur Aufhebung früherer Bahnübergänge im Stadtteil Rahlstedt mit Blick auf die den Straßenbaulastträger treffenden Verpflichtungen dar, und nimmt hierzu Stellung. 2. Das Bezirksamt sichert gegebenenfalls die infrage kommenden Bahnanlagen gegen das unbefugte Betreten.
Abstimmungsergebnis: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig. |