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Petitum/Beschluss: - Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen, die geplante Radverkehrsführung im nordöstlichen Abschnitt der Rolfinckstraße unter der Bahnüberführung dahingehend zu überprüfen, ob in diesem Abschnitt Optimierungen (Verbreiterung der Schutzstreifen von 1,25 m auf jeweils 1,50 m) zugunsten der Radverkehrsführung realisiert werden können.
- Das Ergebnis der Prüfung ist dem Regionalausschuss mitzuteilen.
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