Ergebnis:
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss vertagt die Eingabe einstimmig.
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss bittet Verwaltung und Polizei einstimmig, ihre Ausführungen der Sitzung dem Ausschuss schriftlich zukommen zu lassen, ergänzt um die Fragestellungen:
Erweiterung der Tempo-30-Strecke
Bewertung eines anderen Zuschnitts der Tempo-30-Zone
Weitere Verbesserungsmöglichkeiten.
Anmerkung des Fachamtes Management des öffentlichen Raums (MR) zu Protokoll:
Vorbemerkung:
Die Maßnahme befindet sich Entwurfsstadium: Es haben Abstimmungen mit einzelnen Trägeren öffentlicher Belange vor der Verschickung stattgefunden.
Zu den Darstellungen der Eingabe:
Es ist richtig, dass bei Einrichtung einer Tempo-30-Zone die vorhandenen Lichtsignalanlagen vor den Hauptzugängen der beiden Schulen entfallen würden. Ferner würden Parkstände entfallen und keine "zur Geschwindigkeitsbegrenzung ermahnenden Schilder" innerhalb der Tempo-30-Zone aufgestellt werden. Der unmittelbar an die Straße angrenzende Baumbestand ist zu erhalten. (Die bisherige Planung sieht allerdings nicht vor, die vorhandene Fahrbahnbreite zu verändern und dort einzugreifen).
Es ist nach Einschätzung von MR nicht auszuschließen, dass sich die beschriebene "unbefriedigende Verkehrssituation“ zu den Stoßzeiten bei Einrichtung einer Tempo-30-Zone verschärfen und es zu einer verstärkten Stausituation im Bereich der geplanten Fußgängerüberwege vor den Schulen kommt. Daran würde nach erster Einschätzung auch ein anderer Zuschnitt der Tempo-30-Zone nichts ändern.
Die Möglichkeit der Erweiterung der Tempo-30-Strecke kann von MR nicht beurteilt werden.
Zu Ziffer 1 im Antrag der Eingabe:
Nach nochmaliger Abwägung unter Heranziehung der Eingabe empfiehlt MR, auf die Einrichtung einer Tempo-30-Zone zunächst zu verzichten.
Zu Ziffer 2 im Antrag der Eingabe:
Der Zustand der Radwege wird in den überwiegenden Teilen als nicht zwingend sanierungsbededürftig angesehen. Eine Verbreiterung der beidseitigen Radwege auf die Regelbreite von 1,50 und mehr ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse - insbesondere wegen des unmittelbar angrenzenden Grünbestands - nicht durchgängig möglich.
Die Radwege können heute benutzt werden, sind aber nicht benutzungspflichtig.
Das PK 35 hat dem Bezirksamt mitgeteilt, dass eine Anordnung der Radwegebenutzungsplicht (mit entsprechender Beschilderung) im Müssenredder rechtlich nicht zulässig ist, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
Anmerkung der Polizei zu Protokoll:
Das Polizeikommissariat 35 empfiehlt, der Eingabe zunächst zu folgen und auf eine Anordnung einer Zone 30, wie 2011 durch die BV beschlossen, zunächst zu verzichten sowie die damalige Entscheidung detailliert zu überplanen und verweist im Übrigen auf die Ausführungen des Bezirksamtes, welche ausdrücklich geteilt werden.
Weitere Detailplanungen bzw. Vorschläge können durch das (örtlich zuständige) PK 35 erst nach den Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel angedacht und in entsprechenden Abstimmungsgesprächen erörtert werden, da maßgeblich mit der Planung betraute Mitarbeiter sich bereits jetzt wegen der notwendigen Vorbereitungen temporär nicht mehr an der Dienststellen befinden.