Petitum/Beschluss: Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz mit Nachdruck aufzufordern, - die Wohnpflegeaufsicht für stationäre und ambulante Einrichtungen im Bezirksamtsbereich bei dem jeweiligen Bezirksamt zu belassen,
- die Prüfanforderungen entsprechend der Anforderungen an eine effiziente Wahrnehmung der Überwachung der betroffenen Einrichtungen zu überarbeiten,
- die personellen Ressourcen der bezirklichen Wohnpflegeaufsicht auskömmlich zu sichern,
Die Fachbehörde wird gebeten dem Ausschuss für Soziales und Bildung über die zwischenzeitlichen Aktivitäten bezüglich der mit DrS. 20/2277 geforderten Softwarelösungen und auskömmlicher Personalausstattung zu berichten. |