Petitum/Beschluss: 1.Die Verwaltung wird gebeten bis zur nächsten Planungsausschusssitzung zu prüfen, mit welchen Rechtsmitteln eine Einhaltung des B-Plans Rahlstedt 78/Volksdorf 25 entsprechend der ursprünglichen Intention des Plangebers rechtssicher durchzusetzen ist. 2.Die Verwaltung wird gebeten, die Prüfung unter Einbindung des von der Initiative in Auftrag gegebenen Gutachtens des externen Planungsbüros „Elbberg“ vorzunehmen. 3.Für den Fall, dass die Verwaltung für die Umsetzung der ursprünglichen Intention des Bebauungsplans auf Grund der derzeit vorherrschenden Rechtsprechung keine Möglichkeiten sieht, beschließt die Bezirksversammlung an dieser Stelle, a.die Einleitung eines eines Bebauungsplanverfahrens zur Änderung des Textteils des Bebauungsplans Rahlstedt 78/Volksdorf 25 im vereinfachten Verfahren, b.den Erlass einer Veränderungssperre, um dem weiteren Missbrauch des B-Plans sofort Einhalt zu gebieten und c.die Aufnahme des neuen Bebauungsplanverfahrens in das kommende Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2019 mit Priorität. 4.Die Ergebnisse sind durch die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses vorzustellen.
Abstimmungsergebnis: Die Bezirksversammlung stimmt punktweise ab. Punkt 1 beschließt die Bezirksversammlung einstimmig. Punkt 2 beschließt die Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Punkt 3 beschließt die Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Punkt 4 beschließt die Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. |