Petitum/Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, für die abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren mit Durchführungsverträgen mit den Vorhabenträgern, die ab dem 8. November 2011 eingeleitet worden sind, einmal im Jahr den Planungsausschuss über den Umsetzungsstand zu informieren. Das erste Mal im Mai 2019. Dabei sollten folgende Informationen tabellarisch je Bebauungsplan angegeben werden: - Art des Bebauungsplans (Wohnen, Gewerbe, Mischgebiete, etc.)
- Anzahl der geplanten und der realisierten Wohneinheiten bzw. Größe der Gewerbeflächen (Grundstücksfläche, Bruttogeschossfläche)
- Anzahl der geplanten und der realisierten geförderten Wohneinheiten nach Art der Förderung und der Bindungsdauer sowie der barrierereduzierten und der barrierefreien Bauweise.
- Stellplatzschlüssel (für Pkw und Fahrräder insgesamt und aufgeschlüsselt nach oberirdischer und unterirdischer Bauweise).
- Angaben zur fußläufigen Erreichbarkeit des umliegenden ÖPNV.
- Angaben über den Wohnungsmix (nach Anzahl der Zimmer) und ggf. Angebote für besondere Zielgruppen.
- Angabe des realisierten Energiestandards.
- Größe der Photovoltaik- und der Solarthermieanlagen (jeweils in Quadratmeter Kollektorfläche)
- Anzahl der Gebäude mit Gründach ggü. der Gesamtzahl der Gebäude
- Anzahl der gefällten Bäume
- Anzahl der gepflanzten Bäume
- Angaben zu sonstigen ökologischen Maßnahmen (z.B. weiterer Einsatz erneuerbarer Energien, Gestaltung der Außenbereiche, wasserdurchlässiger Wegebau, ökologisch ausgerichtetes Regenwassermanagment)
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