Ergebnis: Der JHA beschließt, die Anträge in die BV zu überweisen, mit dem Votum, die Anträge abzulehnen. Begründung: Es handelt sich bei der Antragstellerin um einen HzE-Träger, der von der BASFI eine Betriebserlaubnis und eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung hat, über die er nach § 32 SGB VIII für die dort betreuten Schüler abrechnet. Die Entgeltvereinbarungen sind grundsätzlich so gestaltet, dass der Träger davon sämtliche Kosten, also auch die des Betriebes der Einrichtung, abzudecken hat. Die im vorliegenden Fall beantragten Zuwendungen für Küchenumbauten sind klassischer Bestandteil des Betriebes und daher grundsätzlich nur über die Entgeltvereinbarung zu decken. Sofern besondere Umstände vorlägen, die eine Investition für den Träger als besondere Erschwernis darstellen, wäre ebenfalls die BASFI Ansprechpartnerin. Hinweis der Verwaltung im Nachgang zu Protokoll: Der Verwaltung wurde von der Antragstellerin mit Schreiben vom 26.04.2019 mitgeteilt, dass sie die Anträge zurückzieht. |