Petitum/Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, 1) bestehenden Parksportanlagen im Bezirk nach Regionalbereichen aufzulisten. 2) Ein bis zwei Flächen entlang des Wandse-Grünzuges für bauliche Parksportangebote zu prüfen und mögliche Maßnahmen samt Kostenschätzung zu benennen (siehe auch Drs. 20-7548). 3) die Umsetzung der Parksportmaßnahme am Standort Quartierspark Tegelsbarg (Norbert-Schmidt-Platz) im Rahmen des geplanten RISE Gebietes vorzumerken und dafür die Kosten aufzulisten (siehe dazu Drs. 20-3872). 4) die bereits beschlossenen Parksportmaßnahme in Steilshoop im Arbeitsprogramm Stadtgrün für 2020 entsprechend zu priorisieren. 5) im Rahmen dieser Prüfung einen Standort zu benennen, welcher für die Einrichtung eines inklusiven Parksportangebotes besonders geeignet ist, und dabei Synergien mit bereits angestoßenen Vorhaben zu inklusiven bezirklichen Anlagen zu beachten (siehe bspw. Drs. 20-7328). 6) Die Maßnahmen des Parksportes sind entsprechend den bestehenden Vorschriften und Normen zu erstellen, dabei sollte der Charakter der Parkanlage erhalten bleiben und der Grad der Versiegelungen, möglichst gering bleiben. 7) Für anfallende Planungskosten (für die 2-3 Maßnahmen) werden Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 5.000€ aus dem Förderfonds Bezirke konsumtiv (Maßnahmen-Nr.: 3-22103010-000001.01) bereitgestellt. 8) Die Ausschüsse für Haushalt, Sport und Kultur sowie für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz sollen über die Ergebnisse dieser Prüfungen unterrichtet werden.
Abstimmungsergebnis: Die Bezirksversammlung beschließt das untenstehende geänderte Petitum einstimmig: Die Verwaltung wird aufgefordert, 1) bestehenden Parksportanlagen im Bezirk nach Regionalbereichen aufzulisten. 2) Ein bis zwei Flächen entlang des Wandse-Grünzuges für bauliche Parksportangebote zu prüfen und mögliche Maßnahmen samt Kostenschätzung zu benennen (siehe auch Drs. 20-7548). 3) die Umsetzung der Parksportmaßnahme am Standort Quartierspark Tegelsbarg (Norbert-Schmidt-Platz) im Rahmen des geplanten RISE Gebietes vorzumerken und dafür die Kosten aufzulisten (siehe dazu Drs. 20-3872). 4) die bereits beschlossenen Parksportmaßnahme in Steilshoop im Arbeitsprogramm Stadtgrün für 2020 entsprechend zu priorisieren. 5) im Rahmen dieser Prüfung einen Standort zu benennen, welcher für die Einrichtung eines inklusiven Parksportangebotes besonders geeignet ist, und dabei Synergien mit bereits angestoßenen Vorhaben zu inklusiven bezirklichen Anlagen zu beachten (siehe bspw. Drs. 20-7328). 6) Die Maßnahmen des Parksportes sind entsprechend den bestehenden Vorschriften und Normen zu erstellen, dabei sollte der Charakter der Parkanlage erhalten bleiben und der Grad der Versiegelungen, möglichst gering bleiben. 7) Für anfallende Planungskosten (für die 2-3 Maßnahmen) werden Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 5.000€ aus dem Förderfonds Bezirke konsumtiv (Maßnahmen-Nr.: 3-22103010-000001.01) bereitgestellt. 8) Die Ausschüsse für Haushalt, Sport und Kultur sowie für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz sollen über die Ergebnisse dieser Prüfungen unterrichtet werden. |