Petitum/Beschluss: Die Wohnraumschutzdienststelle möge bis zu zwei Mal im Jahr in den jeweiligen Bauprüfauschüssen berichten. Die jeweiligen Bauprüfausschüsse entscheiden eigenständig, ob sie davon Gebrauch machen. Fälle von Wohnraumschutzverstößen werden in den Bauprüfausschüssen behandelt und die Erfolge evaluiert. |