Petitum/Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, für das Bauvorhaben an der Stapelfelder Straße Ecke Großlohering im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die folgenden Parameter mit den Investoren verbindlich zu vereinbaren und umzusetzen: - Die Investoren stellen die Planungen über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (öffentliche Plandiskussion) hinaus frühzeitig in einem geeigneten Beteiligungsformat den Anwohnerinnen und Anwohnern von Großlohe vor (z.B. in der Stadtteilversammlung Großlohe).
- In Absprache mit dem Bezirksamt führen die Vorhabenträger eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zur Gestaltung des geplanten öffentlichen Raumes / Freiraumes, auch unter Berücksichtigung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen durch.
- Die Ergebnisse der unter 1. und 2. genannten Beteiligungsformate werden dem Planungsausschuss vorgestellt. Die Beteiligungsformate können miteinander verbunden werden.
- Bei der Bürgerbeteiligung soll ein Modell bereitgestellt werden, sodass die Höhenentwicklung und Wegeverbindungen nachvollzogen werden können.
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