Bezirksversammlung Wandsbek
Auszug - Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42a i.V.m. §2 (6) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 27.02.2019 auf Erteilung eines Linienverkehrs mit Pkw von Haus zu Haus
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Herr Weiske bemängelt, dass der Antrag auf den 27.02.2019 datiert sei. Da, wie auch beim Antrag unter TOP 7.3, die Einspruchsfrist von 14 Tagen bereits abgelaufen sei, hätte der Ausschuss gegebenenfalls keine Einspruchsmöglichkeit mehr. Er fragt, wann er beim Bezirksamt eingegangen sei und warum er erst heute vorliege.
Herr Baumgarten erörtert, dass die Zuleitung der Unterlagen an das Bezirksamt mitunter nicht mit dem Tagungsrhythmus des Ausschusses kompatibel sei und es so möglicherweise zu Verzögerungen hat kommen können.
Das Bezirksamt gibt zur Niederschrift: In diesem Fall wurde das Bezirksamt Hamburg Wandsbek am 19.03.2019 von der BWVI gebeten, den hier genannten Antrag weiterzugeben. Am 21.03.2019 tagte der WVA, so dass eine Befassung erst am 25.04.2019 möglich war.
Abstimmungsergebnis:
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis. |
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