Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-4153
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Sachverhalt:
Folgender Beschluss wurde gefasst: Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die Müllsituation im Bereich vom Eckerkamp aus, in den Bramfelder Drift gehend, den Krietkamp überquerend und dann in die Baumallee rechts in Richtung der Schrebergärten und zusätzlich die Standorte (Bürgervorschlag, s. Sachverhalt)
Ecke Saselbergweg/Mellingburgredder Ecke Saselbekstraße/Mergelgrund Ecke Saseler Kamp/Bekwisch Ecke Frahmredder/Dweerblöcken Ecke Donauweg/Innweg Ecke Op de Elg/Blöckhorn Ecke Alter Berner Weg/Kätnerstieg
in Augenschein zu nehmen und zu überprüfen, inwieweit die dort befindliche Vermüllung beseitigt und inwieweit durch geeignete Maßnahmen einer erneuten Vermüllung vorgebeugt werden kann.
Aufgrund der Problematik im gesamten Regionalbereich Alstertal bittet der Ausschuss um Darstellung der Kriterien der Stadtreinigung hinsichtlich der Aufstellung und Leerung von Müllkörben.
Die SRH hat auf den öffentlichen Wegen im gesamten Stadtgebiet mehr als 8.900 Papierkörbe aufgestellt. Die Leerungshäufigkeit variiert je nach Standort. Die Kosten für die Bewirtschaftung der Papierkörbe werden aus dem Hamburger Haushalt erstattet. Aus diesem Grund ist eine beliebige Aufstockung der Papierkorbanzahl nicht möglich.
Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Stadtreinigung (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die SRH hat die in der Beschlussfassung des Regionalausschusses Alstertal vom 22. Mai 2013 benannten Stellen auf Zuständigkeit geprüft und grobe Verunreinigungen aufgesammelt. Hinsichtlich der Laufrichtung ab dem Krietkamp rechts einbiegend in die Grünanlage / Kleingärten (s.u.) ist für die Aufstellung und Leerung von Papierkörben sowie die regelmäßige Reinigung der Wege in der Grünanlage das Bezirksamt zuständig.
Papierkörbe sind unter Berücksichtigung von Prioritäten vorrangig an folgenden Orten aufzustellen: • vor Bahnhöfen • in Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen • an Bushaltestellen und Fußgängerüberwegen • auf öffentlichen Plätzen • vor Schulen, Krankenhäusern u.a. öffentlichen Einrichtungen • oder (touristisch) besonders stark frequentierten Orten (z.B. Reeperbahn, …)
Art und Größe der Papierkörbe sind den besonderen örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Anzahl der Papierkörbe und -standorte ist mit 9.000 begrenzt.
Petitum/Beschluss: Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage/n: |
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