Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-4284
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Am 06.12.2011 hatte der Ausschuss für Finanzen und Kultur einstimmig folgende Zweckbestimmungen für die Haushaltsreste aus dem Jahr 2011 vorgenommen:
Die beiliegende Übersicht (Anlage 1) verdeutlicht, wie viele Mittel noch zur Verfügung stehen. Bisher abgerechnete Rückflüsse sind bereits berücksichtig. Das Fachamt Ressourcensteuerung teilte mit, dass eine Verschiebung der Gelder innerhalb der Zweckbestimmungen möglich ist. Es kann auch in Betracht gezogen werden, dass die Zweckbestimmungen als erfüllt angesehen werden. Somit könnten Projekte der Stadtteilkultur mit diesen Mitteln unabhängig der o. g. Themen bezuschusst werden.
Petitum/Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage/n:
Anlage 1 – Noch zur Verfügung stehende Gelder Anlage 2 – Bereits beschlossene Projekte |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |