Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-4243.1
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Sachverhalt:
Ursprüngliche Beschlussvorlage (Drs.-Nr.: XIX-4243) im Ausschuss für Finanzen und Kultur am 20.08.2013.
Einstimmig beschlossen, bei Enthaltung der CDU-Fraktion.
Das Bezirksamt beabsichtigt, die erstmals mit dem Haushalts-Beschluss 2013/2014 geschaffene Möglichkeit der 100%igen Deckungsfähigkeit zwischen Rahmenzuweisungen gem. Art. 6 Nr. 8 des Haushaltsbeschlusses, in Anspruch zu nehmen. Möglich wird diese Umschichtung durch die Verschiebung von Maßnahmen aufgrund einer inhaltlichen Neuausrichtung der Arbeit von SAE 1 zu SHA (Sozialräumliche Hilfen und Angebote, ZZ 4460.684.86). Die Voraussetzung seitens der zuständigen Behörde (BASFI) zur Erlaubnis der Inanspruchnahme der o.g. Deckungsfähigkeit, ist der unterzeichnete SHA-Kontrakt, welcher seit dem 28. Juni 2013 vorliegt.
Petitum/Beschluss:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten, aus der RZ 4450.684.82 (Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend-und Familienhilfe) Mittel in Höhe von 429.000,00 € in die RZ 4440.684.81 (Betriebsausgaben für die Kinder-und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit) umschichten zu dürfen. Die Bewirtschaftung erfolgt über die Finanzposition 01.6.1631.684.12.
Anlage/n:
Neuspezifikation der Rahmenzuweisung 4440.684.81
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