Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-4338.1
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Sachverhalt: - Ursprünglich Interfraktioneller Antrag - Einstimmiger Beschluss Zwischen Hammer Straße und Rennbahnstraße wird die Jüthornstraße insbesondere stark vom Schwerlastverkehr genutzt. Diese Nutzung dauert auch während der Nachtstunden an und verursacht eine erhebliche Lärmbelästigung für die Anwohner. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurde bereits ein generelles LKW Verbot für die Jüthornstraße für dieses Teilstück vorgeschlagen, aber leider nicht umgesetzt.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Petitum/Beschluss: Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen, Ein zeitnahes Verbot für die Durchfahrt von LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen (Anlage 2 zu § 41 StVO Abs. 1, Zeichen 253) in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr in der Jüthornstraße auf dem Teilstück zwischen der Hammer Straße und dem Kreuzungsbereich der Robert-Schuman-Brücke/ Rennbahnstraße zu erwirken.
Anlage/n: keine Anlage/n
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