Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-4393
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Sachverhalt: Das Wahlrecht ist eines der wichtigsten Bürgerrechte überhaupt. Dies gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Handicap. Obwohl heutzutage bei jeder öffentlichen Baumaßnahme Barrierefreiheit gefordert wird, sind im Bezirk Wandsbek aktuell nur gut 9 % aller 300 Wahllokale barrierefrei (siehe Anlage 1). 75 % der Wahllokale sind bedingt barrierefrei, d.h. es gibt einzelne Stufen oder die Tür öffnet sich nicht automatisch bzw. steht nicht offen. Knapp 16 % der Wahllokale sind als gar nicht barrierefrei klassifiziert. Dieses Problem besteht mindestens seit der letzten Bürgerschaftswahl Anfang 2011 unverändert, wie sich durch Vergleich der Wahllokalverzeichnisse mit der aktuellen Bundestagswahl ergibt. Beide Verzeichnisse sind weitgehend identisch. Die Verteilung barrierefreier Wahllokale ist darüber hinaus in den verschiedenen Wandsbeker Ortsteilen sehr ungleichmäßig. Einzelne Ortsteile wie z.B. die nördlichen Walddörfer aber auch Tonndorf verfügen über kein einziges barrierefreies Wahllokal. Auch der Anteil nicht barrierefreier Wahllokale schwankt beträchtlich und erreicht teilweise 40-50 % der Wahllokale.
Die Bezirksversammlung Wandsbek möge daher beschließen: Petitum/Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten:
Anlage/n: Übersicht Wahllokale Informationsblatt |
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