Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-4397
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Sachverhalt: Anfang September hat das bezirkliche Jugendamt sowohl Freien Trägern als auch in einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses als Information eine Neuausrichtung der Erziehungsberatung zur Kenntnis gegeben. Die Veränderungen wurden im vergangenen Jahr durch eine Arbeitsgruppe des Bezirks mit der BASFI erarbeitet. In den Jahren 2002 bis 2009 hatte das bezirkliche Jugendamt Freie Träger angesprochen, Standorte in Wandsbek-Kern, Poppenbüttel und Bramfeld zu eröffnen, da ein hoher Bedarf an niedrigschwelliger Erziehungsberatung im sog. vereinfachten Verfahren gesehen wurde. Seitdem arbeiten die Träger an diesen Standorten mit wachsendem Zulauf, derzeit mit ca. 10 Fachstellen. Die Auslastung ist ausgesprochen gut, vereinzelt gibt es Wartelisten. Parallel kamen weitere neue Träger mit einer Leistungsvereinbarung nach §28 auf den Markt, denen ebenfalls Maßnahmen durch das Jugendamt außerhalb des vereinfachten Verfahrens gewährt wurden. Selbst 2011 wurde noch ein Träger gebeten Erziehungsberatung in Volksdorf neu vorzuhalten, was selbst in der druckfrischen Ausschreibung der Entkommunalisierung des Hauses der Jugend ausdrücklich erwähnt ist, aber in der jetzigen Planung einer institutionalisierten Erziehungsberatung gar keine Rolle mehr spielt. Schon im Jahr 2008 gab es Hamburg weit eine Arbeitsgruppe in der BASFI mit dem Ziel neue fachliche Standards zu entwickeln und die Finanzierungsgrundlage für Beratungen nach den Paragraphen 16,17 und 28 zu ändern. Nach einem Jahr Mitarbeit, auch der Freien Träger und kommunalen Einrichtungen, wurde diese AG beendet ohne Ergebnis, da man sich in Finanzierungsfragen in der BASFI uneinig war. Seitdem gab es immer wieder Angebote zur Mitarbeit an einer Neuausrichtung und Kostendämpfung seitens der Freien Träger, welche nicht in Anspruch genommen wurde. Im Jahr 2012 hat die BASFI ein Gutachten in Auftrag gegeben zur Bewertung einer Änderung der Finanzierung von Einzelfall zu Pauschalfinanzierung im Rahmen einer Zuwendung unter Einbezug von §16. Dieses Gutachten wurde weder den Freien Trägern noch den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Verfügung gestellt. Auch die Arbeitsgemeinschaften nach §78 des Bezirks wurden nicht in diese Neuausrichtung, und damit auch gewichtige Auswirkung der Jugendhilfeplanung in den Regionen, beteiligt. Aus dem Vorgehen lässt sich schließen, dass eine Planung nur unter Beteiligung der BASFI, des Bezirks und der kommunalen Einrichtungen erfolgen sollte. Mit Sorge und Betroffenheit sieht man dieser gewichtigen Entscheidung der Verwaltung bezogen auf die Jugendhilfelandschaft entgegen, denn die Auswirkungen sind enorm: Freie Träger werden zu umfangreichen Entlassungen gezwungen, Standorte müssen aufgeben werden, die noch vor Jahren mit Unterstützung des Jugendamtes aufgebaut werden. Dies führt zu einer extremen wirtschaftlichen Belastung der Träger. Die Empfehlung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, eine Beratungsstelle auf 50.000 Einwohner zu schaffen, wird nicht berücksichtigt. Es wird ohne Diskussion und ohne die Einbeziehung aller Beteiligten eine Kürzung von jährlich 1,7 Millionen Euro ab 2015 beschlossen.
Petitum/Beschluss:
Anlage/n: keine Anlage/n
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