Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-4403
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Im Bezirk Wandsbek gibt es eine Reihe von Altlastenflächen, vorwiegend ehemalige Abbaugebiete, die in den 50er und 60erjahren unkontrolliert mit zum Teil kontaminiertem Bauschutt aber auch Industriemüll verfüllt wurden. Heute noch problematisch sind auf diesen Flächen in unterschiedlich hoher Konzentration austretende Deponiegase sowie Belastungen des Bodens, auch des Oberbodens und des Grundwassers mit Schwermetallen, Kohlenwasserstoffen u.ä.. Wir haben grundsätzliche Bedenken derartige Flächen zu bebauen. Bei rechtlicher Gebundenheit sollten den politisch Handelnden unbedingt sämtliche Informationen zur Verfügung stehen. So sind einige dieser Altlastenflächen in den Bebauungsplänen als Bauland ausgewiesen, jedoch mit der einschränkenden Kennzeichnung nach §9, Abs.5, Satz 3 BauGB als Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Eine Bebauung, Erschließung sowie Ausgestaltung von Parkanlagen ist auf solchen Flächen nur unter Einhaltung deponiespezifischer Sicherungsmaßnahmen zulässig, die die jeweilige Belastung des Grundstücks berücksichtigen. Diese bautechnischen Auflagen werden von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt dem Bauträger gegenüber konkretisiert und in die bezirkliche Genehmigung eines Bauantrags aufgenommen. Die Umsetzung dieser Auflagen muss gewährleistet sein. Bisher werden die bezirklichen Gremien nach Genehmigung eines solchen Bauantrags nicht weiter über die Auflagen und ihre Einhaltung informiert. Ihnen fehlt somit die Grundlage um eine Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen bei der Bebauung von Altlastenflächen nachverfolgen zu können.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Petitum/Beschluss: Die Bezirksverwaltung wird gebeten, nach Genehmigung von Bauprojekten auf Altlastenflächen im Bezirk Wandsbek
diese Informationen dem zuständigen Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zeitnah und in geeigneter Weise weiterzugeben.
Anlage/n: keine Anlage/n
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |