Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-4421
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Die Bezirksversammlung möge beschließen: Petitum/Beschluss: 5.) Mittelfristig wird angestrebt, dass nach Ablauf der Wohnverpflichtung in Gemeinschaftsunterkünften gemäß §47 Absatz 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) allen Schutz und Asyl suchenden Flüchtlingen, auch solchen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, zu ermöglichen, eigenen Wohnraum anzumieten. Eine Mietkostenübernahme soll analog der Regelung für Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB XII erfolge Anlage/n: keine Anlage/n |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |