Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-4447
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Sachverhalt: Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung: Das Bezirksamt hat in Umsetzung des Beschlusses die Firma ZEBAU beauftragt, zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um bei der Sanierung des Jenfeld-Hauses (Charlottenburger Straße 1) den Energieverbrauch für Heizung, Wasser und Lüftung wirkungsvoll zu minimieren (Energetische Sanierung) und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt um Stellungnahme gebeten, in wie weit die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes in diesem Zusammenhang sinnvoll erscheint. Die Bezirksversammlung hat dem Bezirksamt mit dem Beschluss 19/2982 vom 20.11.2012 insgesamt 10.000 € für die Prüfung zur Verfügung gestellt. Die Leistung der Firma ZEBAU hat 4.877,94€ gekostet. Zum Thema Photovoltaik verweist das Bezirksamt auf die Mitteilung Drs. 19/3797 Das Gutachten zur energetischen Überprüfung durch die Firma ZEBAU ist in der Anlage beigefügt.
Wesentliches Ergebnis ist eine aktuell negative Primärenergiebilanz, die mit 603,4 kWh/(m² a) gegenüber dem Anforderungswert nach EnEV (312,8 kWh/(m² a) um fast 100 % abweichend ausfällt. Aktuell fallen für das Objekt lt. Mitteilung des Mieters, dem Verein Selbsthilfe e.V., jährliche Gasverbrauchskosten i.H.v. rund 8.200,- € an (Endabrechnung 2012 liegt noch nicht vor) Als Empfehlungen ergeben sich vor allem Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Wände, Türen, teilweise Fenstererneuerungen), die eine Einsparung gegenüber dem Ist-Brennstoffverbrauch i.H.v. ca. 50-60 % in Aussicht stellen. Die Investitionskosten für eine Teilmodernisierung werden mit ca. € 60.000,- (gut 50% Einsparungen bei den Brennstoffkosten möglich) beziffert. Für die energetische Vollmodernisierung werden mit Investitionskosten von ca. € 110.000,- etwas über 60% an Einsparungen bei den Brennstoffkosten für möglich erachtet. Die CO2-Emissionen könnten demnach um 16277 kg CO2/Jahr reduziert werden.
Das Bezirksamt weist darauf hin, dass Haushaltsmittel für investive Maßnahmen aktuell nicht zur Verfügung stehen, so dass eine Umsetzung derzeit nicht möglich ist. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die betriebswirtschaftlichen Effekte nicht direkt der FHH zu Gute kämen, da der Energieverbrauch direkt vom Mieter an die Versorger gezahlt wird. Abgesehen von positiven Klimaschutzeffekten durch Energieeinsparung kann man jedoch angesichts steigender Energiekosten auch auf Seiten des Mieters, der im Übrigen auch Zuwendungsempfänger ist, von monetären Einspareffekten ausgehen. Petitum/Beschluss: Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis. Anlage/n: Energieausweis Berechnung Energieberatungsbericht |
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