Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-4512.1
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Sachverhalt:
Ursprüngliche Beschlussvorlage (Drs.-Nr.: XIX-4512) im Planungsausschuss am 22.10.2013.
Einstimmig beschlossen. Einer im Planungsausschuss am 22.10.2013 mündlich vorgetragenen, verspäteten Stellungnahme einer Grundeigentümerin am Parchimer Weg soll im Ergebnis der Beschlussfassung des Ausschusses zur Abwägung aus städtebaulichen Gründen nicht gefolgt werden.
1. Anlass Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die vorhandene städtebauliche Struktur, die überwiegend durch Einfamilienhausbebauung, zum Teil mit gründerzeitlicher Bausubstanz, geprägt ist, erhalten, weiterentwickelt und vor Überformungen durch abweichende strukturfremde und –störende Bautypologien gesichert werden. Der Charakter dieser städtebaulichen Struktur ist im Wesentlichen geprägt durch straßenparallele Randbebauung, ein- und zweigeschossige Gebäude, freistehende Einfamilienhäuser und vereinzelt Doppelhäuser. In Teilbereichen ist eine rückwärtige Bebauung vorhanden.
In den letzten Jahren sind auf der Grundlage der Verordnung über den Baustufenplan Rahlstedt in der Fassung seiner erneuten Feststellung vom 14. Januar 1955 zum Teil Mehrfamilienhäuser errichtet worden, die in Art um Umfang keinen Bezug zur angrenzenden Bebauung erkennen lassen und das Ortsbild in erheblicher Weise beeinträchtigen. Diese Entwicklung wurde begünstigt durch ein Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes vom 26. Mai 1983, wonach die im Baustufenplan Rahlstedt enthaltene sogenannte Zweiwohnungsklausel für von Anfang an als unwirksam erklärt wurde und ihre Anwendung nur in den „besonders geschützten“ Wohngebieten zulässig sei.
Einer Sicherung der typischen städtebaulichen Struktur der überkommenen, vorwiegenden Einfamilienhausbebauung kann daher nur durch Schaffung neuen Planrechts erfolgen, indem durch einen Bebauungsplan eine Steuerung z.B. der zulässigen Gebäudekubaturen und Ausnutzung/Typologien z.B. durch eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Beschränkung der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt. Mit dem beabsichtigten Bebauungsplan wird demnach das Ziel verfolgt, die vorhandene Baustruktur in ausgewählten Teilen Rahlstedts in ihrer Eigenart zu erhalten und vor dem Eindringen maßstabssprengender Bauten zu sichern.
Als Planungsgrundlage dient ein im Auftrag des Bezirksamtes erarbeitetes Gutachten zur Bestandsaufnahme und Bewertung der städtebaulichen Strukturen in den betroffenen Gebieten.
2. Planungsdaten Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 27.07.2010 Aufstellungsbeschluss 27.07.2010 Beschluss der BV über den Erlass einer Veränderungssperre 02.09.2010 Öffentliche Plandiskussion 01.11.2010 Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 30.11.2010 Beschluss der BV über die Verlängerung der Veränderungssperre 26.04.2012 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 14.08.2012 Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 28.09.2012 Beschluss des Planungsausschusses über die 1.öffentliche Auslegung 16.10.2012 Auslegungsbeschluss 27.11.2012 Erste Öffentliche Auslegung 26.11. – 04.01.2013 Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach erster öffentlicher Auslegung) 03.05.2013 Beschluss des Planungsausschusses über die 2.öffentliche Auslegung 11.06.2013 Zweite öffentliche Auslegung 15.07 – 23.08.2013 Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach zweiter öffentlicher Auslegung) 27.09.2013
3. Öffentliche Auslegung Die erste Öffentliche Auslegung hat vom 26.11.2012 bis 04.01.2013 stattgefunden. Es sind 76 Stellungnahmen. Davon sind drei Stellungnahmen verspätet eingegangen, die dennoch in die Abwägung mit einbezogen werden sollten. Der Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) hat am 03.05.2013 dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt.
Am 11.06.2013 hat der Ausschuss den Abwägungsvorschlägen, zum Teil geändert (siehe Anlage 2), sowie der Drs. XIX-4034 (Dachbegrünung in Rahlstedt, Anlage 3) mehrheitlich zugestimmt.
Die erneute öffentliche Auslegung hat beschränkt auf die gegenüber der ersten öffentlichen Auslegung geänderten Teile des Bebauungsplan-Entwurfs vom 15.07.2013 bis 23.08.2013 stattgefunden. Es sind 16 Stellungnahmen eingegangen, davon eine verspätet, die bisher inhaltlich nicht begründet wurde. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde beiliegender Abwägungsvermerk erstellt (Anlage 4). Der Arbeitskreis II hat am 27.09.2013 dem Bebauungsplan-Entwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Eine Anpassung des Bebauungsplan-Entwurfs ist bei entsprechender Abwägung nicht erforderlich. Petitum/Beschluss:
Die Bezirksversammlung wird gebeten,
der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs zuzustimmen Anlage/n: Planzeichnung Text Begründung Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung (Abwägungsvorschläge der Verwaltung mit Anpassungen gemäß Beschlussfassung vom 11.06.2013) Drs. XIX-4034 (Dachbegrünung in Rahlstedt) Auswertung der Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung (Abwägungsvorschläge der Verwaltung)
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