Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-4600
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Sachverhalt: Folgender Beschluss wurde gefasst: Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen, ein zeitnahes Verbot für die Durchfahrt von LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen (Anlage 2 zu § 41 StVO Abs. 1, Zeichen 253) in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr in der Jüthornstraße auf dem Teilstück zwischen der Hammer Straße und dem Kreuzungsbereich der Robert-Schuman-Brücke/ Rennbahnstraße zu erwirken.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie in der Anlage aufgeführt Stellung. Petitum/Beschluss: Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten. Anlage/n: Stellungnahme Behörde für Inneres und Sport |
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