Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-4652
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Sachverhalt:
Durch den Bebauungsplan sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau von etwa 40 bis 45 überwiegend familiengerechten Wohneinheiten in Einfamilienhaustypen sowie im Geschosswohnungsbau auf der Fläche des Pavillondorfes ermöglicht werden. Zurzeit gilt für diesen Bereich der Baustufenplan aus dem Jahr 1955, welcher Grünflächen/landwirtschaftlichen Flächen (Außengebiet) festsetzt (Außenbereich gemäß § 35 BauGB).
Das vorgesehene Plangebiet wird durch die Flurstücke mit Bestandsbebauung an der Lemsahler Landstraße 237-251 und am Fiersbarg 2 sowie Teile der angrenzenden Straßen ergänzt.
Die Verwaltung hat als Vorschlag einer möglichen Bebauung auf der städtischen Fläche des aufbauend auf der Vereinbarung zum Bürgerbegehren „Gegen den Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 14 (Hinsenfeld)“ vom 07.11.2011 einen Funktionsplan erarbeitet und mit den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens abgestimmt, der dem Bebauungsplan-Entwurf zu Grunde liegt.
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Plan hergestellt werden.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2014 stattfinden. Petitum/Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten, der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Lemsahl-Mellingstedt 19 zuzustimmen. Anlage/n: Planzeichnung Verordnungstext Begründung |
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