Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-5037
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Sachverhalt:
1. Anlass der Planaufstellung
Auf Antrag der Behrendt Wohnungsbau KG wurde im November 2011 für die Realisierung einer Wohnbebauung auf privaten Grundstücken westlich des Sonnenwegs zwischen Kupferdamm und Münzelkoppel die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 BauGB durch den Planungsausschuss beschlossen.
Das Vorhaben umfasst eine Wohnbebauung mit sieben straßenbegleitenden Stadtvillen mit drei Geschossen zzgl. eines ¾ Staffelgeschosses als Vollgeschoss und vier zweigeschossigen Reihenhauszeilen im rückwärtigen Bereich. Im Süden sind zudem zwei Geschosswohnungsbauten mit drei Geschossen zzgl. eines ¾ Staffelgeschosses als Vollgeschoss, z.T. mit Maisonettetypen geplant. Mit dem Bebauungsplan-Entwurf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der beschriebenen Bebauungsstruktur und den Bau von ca. 120 Wohneinheiten in gut erschlossener, landschaftlich attraktiver Lage geschaffen werden.
Im Durchführungsvertrag, der mit dem Vorhabenträger zu schließen ist, werden neben städtebaulich-architektonischen Qualitäten wohnungspolitische sowie landschaftsplanerische Zielsetzungen gesichert werden. Ein Anteil von 30 % als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau soll abgesichert werden. Der Vorhabenträger erklärt sich darin zudem bereit, aufbauend auf Ergebnissen des Gutachtens zur Qualifizierung des Wandsegrünzuges (2010) nahe dem Plangebiet westlich des Ostender Teichs Aufwertungsmaßnahmen zu planen, zu finanzieren und umzusetzen.
2. Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm
Der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm werden im Parallelverfahren für den Bereich des Bebauungsplanverfahrens entsprechend der vorgesehenen Festsetzungen geändert. Im Flächennutzungsplan werden die im Bereich der vorgesehen Bebauung bisher als „Grünflächen“ dargestellten Bereiche in „Wohnbauflächen“ geändert. Im Landschaftsprogramm werden ebenfalls im Bereich der vorgesehen Bebauung die Milieus „Naturnahe Landschaft“ und „Auenentwicklungsbereich“ in das Milieu „Gartenbezogenes Wohnen“ geändert.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 08.11.2011 Öffentliche Plandiskussion 05.12.2011 Beschluss des Planungsausschusses über Fortführung des Verfahrens 24.01.2012 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 22.02.2013 Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 26.04.2013 Beschluss des Planungsausschusses über die öffentliche Auslegung 11.06.2013 Auslegungsbeschluss öffentliche Auslegung 18.06.2013 Öffentliche Auslegung 21.08. – 23.09.2013 Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) 25.10.2013
4. Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind vier Stellungnahmen eingegangen. Der Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) hat am 25.10.2013 den Abwägungsvorschlägen zugestimmt.
Es kam zu keinen Planänderungen, die eine erneute Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich gemacht hätten. Petitum/Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,
Anlage/n:
(Abwägungsvorschlag der Verwaltung)
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