Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-5140
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Sachverhalt:
Die erneute (zweite) öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Wellingsbüttel 16 hat vom 02.12.2013 bis 17.01.2014 stattgefunden. Es sind 83 fristgerechte Stellungnahmen sowie eine verspätet eingegangen.
Nach erster Durchsicht der Stellungnahmen könnte unter Würdigung der Argumente an mehreren Stellen eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs städtebaulich vertretbar sein. Änderungen im Bebauungsplan-Entwurf erfordern eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Da es sich um Änderungen handelt, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann die Einholung von Stellungnahmen im Rahmen eines sogenannten „Anschreibeverfahrens“ gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen.
Um einen zügigen Fortgang des Bebauungsplanverfahrens zu erreichen, wird vorgeschlagen, die erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (Eigentümer und Nachbarn) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im oben genannten Verfahren zeitnah und ohne Vorgriff auf abschließende Abwägungsentscheidungen durchzuführen.
Es wird vorgeschlagen, vorbehaltlich der Ergebnisse des oben genannten Beteiligungsverfahrens den Bebauungsplan-Entwurf in folgenden Punkten zu ändern:
Auf Grundlage der im Rahmen der erneuten (zweiten) öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Stellungnahmen aus dem wie oben vorgeschlagenen „Anschreibeverfahren“ werden anschließend die Abwägungsvorschläge erarbeitet und in einer der folgenden Ausschusssitzungen dem Planungsausschuss vorgelegt. Petitum/Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten, - den vorgeschlagenen Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfs und - der Einholung der Stellungnahmen im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 BauGB zuzustimmen. Anlage/n: Darstellung der Änderungen in Ausschnitten des Bebauungsplan-Entwurfs |
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