Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-5141
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Sachverhalt:
1. Anlass der Planaufstellung
Der Vorhabenträger GbR Rauchstraße hat für die Realisierung von Wohnungsbau auf den Privatgrundstücken an der Rauchstraße zwischen Bornkamp und Mittelkamp gemäß § 12 Absatz 2 BauGB die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens beantragt.
Der aus einem städtebaulichen Gutachterverfahren hervorgegangene Bebauungsentwurf der Architekten petersen pörksen partner (siehe Anlagen 2) sieht ein dreigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss nach Norden und quer dazu vier zweigeschossige Baukörper entlang der Rauchstraße mit nach Norden zurückgesetztem Staffelgeschoss vor. Ein vom Bornkamp anfahrbare Tiefgarage soll die erforderlichen Stellplätze aufnehmen, die bei einem entsprechenden zweiten Bauabschnitt auf das Nachbargrundstück erweitert werden könnte. Besucherparkstände werden auf der Ostseite des Bornkamps untergebracht.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung einer bisherigen Gewerbefläche für den Wohnungsbau schaffen und dessen zeitnahe Umsetzung durch einen Durchführungsvertrag gesichert werden. Auf der brachliegenden Fläche befinden sich verschiedene Gewerbegebäude für unterschiedliche Nutzungen. Das unmittelbar an das Vorhabengebiet angrenzende Grundstück wird durch ein Wohnhaus und einen Steinhandelsbetrieb genutzt. Der geltende Bebauungsplan Marienthal 8 von 1975, geändert 2010 setzt diese Flächen insgesamt als Gewerbegebiet fest.
Das städtebauliche Konzept ist schrittweise entwickelbar. So sieht der Gesamtentwurf 51 Wohnungen vor, wobei auf der Vorhabenfläche in einem ersten Bauabschnitt 39 Wohnungen errichtet werden. Davon werden mindestens 30 % öffentlich gefördert hergestellt. Der Vorhabenträger sieht vor, diese Wohnungen in Form von seniorengerechten Wohnungen umzusetzen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt, so dass auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB verzichtet werden kann. Jedoch erfolgen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich einer naturschutzfachlichen Gesamtbewertung (vgl. Kapitel 4.5.2 der Planbegründung).
Vor Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist als Bestandteils dieses Bebauungsplans zu dem ersten Bauabschnitt (sogenanntes Vorhabengebiet) ein Durchführungsvertrag zwischen dem Bezirksamt und dem Vorhabenträger zu schließen.
2. Planungsdaten
Einleitungsantrag durch den Vorhabenträger 08.03.2012 Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 27.03.2012 Öffentliche Plandiskussion 18.06.2012 Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 07.08.2012 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 23.11.2012 Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 05.04.2013 Zustimmung zur öffentlichen Auslegung und zum Durchführungsvertrag 16.04.2014 Erste öffentliche Auslegung 29.07.- 30.08.2013 Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) 06.01.2014 Zweite öffentliche Auslegung 14.02. - 28.02.2014 Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) verzichtbar
3. Erste öffentliche Auslegung
Die erste öffentliche Auslegung hat vom 29.07.2013 bis 30.08.2013 stattgefunden. Es sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde beiliegender Abwägungsvermerk erstellt (Anlage 3).
Die Einwendungen unter Punkt 1 konnten weitgehend mit den Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfs, die Gegenstand der erneuten Auslegung war berücksichtigt werden. Zu Punkt 2.1 des Arbeitsvermerkes kann mitgeteilt werden, das der Grundstücksverkauf des Flurstücks 3396 an den Vorhabenträger inzwischen erfolgt ist und die Einwendung unter Punkt 2.2 dadurch inzwischen gegenstandslos geworden ist.
4. Erneute öffentliche Auslegung
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs hat vom 14.02.2014 bis 28.04.2013 stattgefunden. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen. Daher wurde auf die Durchführung eines Arbeitskreises verzichtet. Der Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 33 kann daher in der Fassung der zweiten öffentlichen Auslegung festgestellt werden Petitum/Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten, - dem Bebauungsplan-Entwurf zuzustimmen und - der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung zu geben. Anlage/n: Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 33 (Planzeichnung, Text und Begründung) Funktionsplan Auswertung der Stellungnahmen zur ersten öffentlichen Auslegung
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