Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-5246
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Sachverhalt:
Die Flächen der Kleingartenvereine 538, 543 und 547 – beiderseits der Straße Barmwisch – sollen planungsrechtlich als Dauerkleingärten gesichert werden. Auf Teilen von Parzellen des Kleingartenvereins 538 soll zur Verbesserung der Situation des Gewässerlaufs der Osterbek zudem ein Gewässerrandstreifen gesichert werden.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich mit der Anschlussregelung zum sogenannten 10.000er-Vertrag verpflichtet, für Kleingärten, die aufgrund der Umsetzung von u.a. Wohnungsbauprojekten entfallen, an anderer Stelle Ersatzparzellen zu schaffen. Diese sollen dabei auch durch Nachverdichtung vorhandener Kleingartenanlagen gewonnen werden. Im Bezirk Wandsbek sind drei Kleingartenanlagen positiv hinsichtlich möglicher Nachverdichtungspotenziale überprüft worden. Zu ihnen zählen auch die im Plangebiet gelegenen Kleingartenvereine 538 und 543. In seiner Sitzung am 26.07.2005 hat der Senat beschlossen, die Umsetzungsplanung für die Nachverdichtung der geprüften Kleingartenanlagen zu betreiben. Die Bezirksämter wurden vom Senat beauftragt, dort – wo erforderlich – vor Umsetzung der Nachverdichtung zur planerischen Sicherung der Kleingartenanlagen Bebauungspläne aufzustellen.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 23.09.2008 Öffentliche Plandiskussion 25.02.2009 Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens 31.03.2009 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 24.09.2009 Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 27.11.2009 Öffentliche Auslegung 05.04. – 07.05.2010 Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) verzichtbar
Im Rahmen der Öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Es konnte daher auf die Durchführung des behördeninternen Arbeitskreises verzichtet werden.
Eine historische Recherche in 2009 ergab, dass u.a. auf Flächen von Großgärtnereien und anderen landwirtschaftlichen Flächen in Bramfeld eine großflächige Düngung mit Siedlungsabfällen vorgenommen wurde, deren Praxis bis in das 19. Jahrhundert zurückreiche, so auch in Teilen des Plangebiets. Eine anschließende Expertise zur Düngung mit häuslichen Siedlungsabfällen und die Auswertung der historischen Recherche zur Düngung landwirtschaftlicher Flächen in Bramfeld mit Siedlungsabfällen hatte ergeben, dass von den verwendeten Siedlungsabfällen keine Schadstoffbelastung ausgehe. Einzig die Düngung mit Aschen könnte zu erhöhten Gehalten von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) führen. Da die zur Verifizierung dieser Schlussfolgerung auf ausgewählten Parzellen der KGV 538 und 547 genommenen Proben u.a. unerwartet hohe Bleigehaltwerte aufwiesen, wurden in 2011 und ergänzend in 2013 weitere Bodenproben in den beiden Kleingartenvereinen untersucht. Dabei wurden jeweils erhöhte Schadstoffwerte festgestellt.
Im Ergebnis der Bodenuntersuchungen für den KGV 547 geht von den gefundenen Schadstoffgehalten jedoch keine akute Gefährdung aus und es sind keine Nutzungsbeschränkungen auszusprechen. Demnach steht einer weiteren Nutzung des Kleingartenvereins und damit der planungsrechtlichen Festsetzung der Flächen als Dauerkleingarten nichts entgegen. Um auch langfristige Gefahren auszuschließen, sind die von der Fachbehörde für den Kleingartenverein formulierten Empfehlungen zu beachten. Auf einer einzelnen Parzelle, auf welcher die festgestellten Werte mit einer kleingärtnerischen Nutzung nicht vereinbar waren, erfolgte zwischenzeitlich ein Bodenaustausch.
Auch im KGV 538 ist davon auszugehen, dass aufgrund der vorgefundenen Bodenbelastungen keine akute Gefährdung besteht. Auch einer langfristigen kleingärtnerischen Nutzung stehen diese nicht entgegen, wenn die Empfehlungen für Kleingärten mit Bodenbelastungen (Empfehlungen zur Gestaltung von Gartenbereichen, insbesondere Kinderspielflächen, Empfehlungen für den Nutzpflanzenanbau, Handlungsempfehlungen für Erdbauarbeiten und sonstige allgemeine Empfehlungen) befolgt werden. Petitum/Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,
Anlage/n: Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 67 (Planzeichnung, Text und Begründung) |
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