Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-5263
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Sachverhalt: Der Hauptausschuss beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Das Bezirksamt Wandsbek beabsichtigt, die erstmals mit dem Haushalts-Beschluss 2013/2014 geschaffene Möglichkeit der 100%igen Deckungsfähigkeit zwischen Rahmenzuweisungen gem. Art. 6 Nr. 8 des Haushaltsbeschlusses, für das Haushaltsjahr 2014 erneut in Anspruch zu nehmen.
Möglich wird diese Umschichtung durch die Verschiebung von Maßnahmen aufgrund einer inhaltlichen Neuausrichtung der Arbeit von SAE 1 zu SHA (Sozialräumliche Hilfen und Angebote, ZZ 4460.684.86).
Die Voraussetzung seitens der zuständigen Behörde (BASFI) zur Erlaubnis der Inanspruchnahme der o.g. Deckungsfähigkeit, ist der unterzeichnete SHA-Kontrakt, welcher seit dem 28. Juni 2013 vorliegt und auch für das Haushaltsjahr 2014 gilt. Petitum/Beschluss:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten, aus der RZ 4450.684.82 (Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend-und Familienhilfe) für das Haushaltsjahr 2014 -analog zum Haushaltsjahr 2013- Mittel in Höhe von 429.000,00 € in die RZ 4440.684.81 (Betriebsausgaben für die Kinder-und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit) umschichten zu dürfen. Die Bewirtschaftung erfolgt über die Finanzposition 01.6.1631.684.12. Anlage/n: Neuspezifikation der Rahmenzuweisung 4440.684.81 (Beschlossen im FinK am 20.08.2013) |
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