Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - XIX-5383.1
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Sachverhalt:
Die ganztägige Betreuung und Bildung an den Grundschulen (GBS), die weiter flächendeckend ausgebaut wird, geschieht in Kooperation mit den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Das hat zu vielfältigen Veränderungen in den Einrichtungen der OKJA geführt. Verträge müssen ausgearbeitet, Räume und Personal zur Verfügung stehen. Des Weiteren spielt die Mittelvergabe eine Rolle und die Zusammenarbeit muss geregelt werden. Auch die Inhalte der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden eventuell beeinflusst. Gleichzeitig gibt es Veränderungen im Sozialraum durch die Sozialräumlichen Hilfen und Angebote. Die Kinder sollen dabei aber immer im Zentrum stehen. Die Hoffnung, dass die OKJA von Veränderungen profitiert, hat sich aus Sicht der Träger bisher zu selten erfüllt. Der Ausbau des Ganztags hat zu neuen Problemen zum Beispiel bei den Öffnungszeiten der Einrichtungen geführt. Viele kleine Einrichtungen sind gar nicht in der Lage den erhöhten Anforderungen mit den gegebenen Mitteln gerecht zu werden.
Dies vorausgeschickt fragen wir die Bezirksverwaltung (Fachbehörde):
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) antwortet wie folgt:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) antwortet wie folgt:
Ganztagsschulen werden in Hamburg auf der Grundlage der Drucksachen 18/525, 19/555 und 20/3642 finanziert.
Bei der GBS erhält der für den Nachmittag verantwortliche Jugendhilfeträger zusätzlich zu den Mitteln für die gesamten Personal- und Sachausgaben ein pauschaliertes pädagogisches Budget in Höhe von 7.500 Euro pro Gruppe pro Jahr, siehe auch Drs. 20/10238. Über den Einsatz des pädagogischen Budgets entscheiden die Kooperationspartner der Grundschulen in eigener Verantwortung. Sie regeln die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der OKJA.
Das Bezirksamt antwortet wie folgt:
Aufgrund des noch laufenden Prozesses des Aufbaus kann der Ganztag von der Bezirksverwaltung noch nicht bewertet werden.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) antwortet wie folgt:
Grundsätzlich können alle Ganztagsschulen zur Realisierung ihres Ganztagsbetriebs die schulischen Räumlichkeiten nutzen. Darüber hinaus ermöglicht die zuständige BSB auch die Nutzung außerschulischer Lernorte. Entsprechende Passagen finden sich in den mit den jeweiligen Landesverbänden abgestimmten Rahmenvereinbarungen zur Zusammenarbeit von Ganztagsschulen mit außerschulischen Partnern (hier: Rahmenvereinbarung mit OKJA: http://www.hamburg.de/contentblob/72892/data/kinder-jugendhilfe-rahmenverinbarung.pdf). Die Ganztagsschulstandorte sind zur Realisierung des Ganztags jedoch nicht auf die Einbeziehung außerschulischer Räumlichkeiten angewiesen. Anlage/n: Übersicht GBS Standorte im Bezirk Wandsbek SJ 2013/14
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