Sachverhalt:
Der Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung hat eine Vermessung der Flurstücke 722 bis 798 entlang der Stellau in Alt-Rahlstedt durchgeführt. Bei dieser Neuvermessung wurde festgestellt, dass einige der ursprünglichen Grundstücksgrößen von denen der Neuvermessung abweichen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Bei wie vielen der infrage kommenden Grundstücke ist es zu einer Abweichung von der ursprünglichen Grundstücksgröße gekommen?
- Wirkt sich eine Abweichung in Richtung des Verlaufes der Stellau aus?
- Führt die Neueingrenzung zu einem Grundstückszugewinn für die Freie und Hansestadt Hamburg oder benachbarte, private Grundstücke?
- Wenn sich der Grundstückszugewinn in Richtung Stellau erwiesen hat und dieser der Freien und Hansestadt Hamburg zufällt, sollen diese Flächen dann für die geplante Gehwegserweiterung an der Stellau verwendet werden?
- Sind weitere Neuvermessungen der Grundstücke, die an die Stellau grenzen, geplant?