Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 20-0313.1
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Sachverhalt:
Lichtsignalanlagen mit Anforderungstaster / Bettelampeln sorgen dafür, dass Fußgänger/- innen und Radfahrer/-innen an Kreuzungen nicht mehr gleichzeitig automatisch mit dem parallelfahrenden Autoverkehr „Grün“ erhalten. Für Fußgänger/-innen oder Radfahrer/-innen gibt es an den Kreuzungen nur „Grün“, wenn vorher der Anforderungstaster betätigt wird. Wer während der Grünphase für den parallelfahrenden Autoverkehr auf den Taster drückt, erhält auch kein „Grün“, sondern muss bis zur nächsten Ampelphase warten. Diese Bettelampeln diskriminieren Fuß- und Radverkehr, der um Grün „betteln“ muss, während der parallele Autoverkehr es automatisch erhält. Sie sind ein Symbol einer Verkehrspolitik, die einseitig den motorisierten Verkehr bevorzugt und FußgängerInnen und RadfahrerInnen nur als lästige Begleiterscheinung betrachtet. FußgängerInnen und RadfahrerInnen fühlen sich an Kreuzungen mit diesen Ampeln als Verkehrsteilnehmer geringgeschätzt und missachtet. Sie passen nicht mehr zu einer modernen Verkehrspolitik.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation antwortet wie folgt:
Neben den kreuzungsunabhängigen Lichtsignalanlagen mit Anforderungstastern, mit denen Füßgängern das Überqueren von stark befahrenen Straßen ermöglicht werden soll (Fußgängerlichtsignalanlagen), gibt es in Wandsbek 30 Lichtsignalanlagen an Kreuzungen, bei denen Anforderungstaster zu Einsatz kommen. Bei der Einrichtung einer solchen Ampel werden die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer entsprechend ihren tatsächlichen Bedarfen adäquat berücksichtigt. Grundsätzlich ist es sinnvoll, einer Gruppe von Verkehrsteilnehmern nur dann Grünzeit zur Verfügung zu stellen, wenn hierfür tatsächlich eine Nachfrage vorhanden ist. Dies gilt sowohl für den Kraftfahrzeugverkehr, der Grün anfordern muss, dies allerdings durch in die Fahrbahn verlegte Anforderungsschleifen tut, als auch für Fußgänger und Radfahrer, die ihren Bedarf durch Betätigen eines Tasters oder über Anforderungsschleifen in der Fahrbahn anmelden, bzw. von Videodetektoren erfasst werden. Anforderungstaster können beispielsweise an Kreuzungen mit einem sehr niedrigen Fuß- und Radverkehr, aber sehr hohem Kraftfahrzeugverkehr sinnvoll sein, insbesondere wenn Buslinien beschleunigt geführt werden sollen, wie es hauptsächlich im Bezirk Wandsbek der Fall ist. Für Fußgänger und Radfahrer parallel zur Hauptlastrichtung führt diese Schaltung zu minimierten Wartezeiten, da „ihr“ Grün nur bei konkreter Anforderung aus der Nebenrichtung unterbrochen wird. Allgemeine Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer unter http://lsbg.hamburg.de/np-strassen/4320670/ampeln/. Dies voraus geschickt, beantwortet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Fragen wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Zu 1.: Siehe Vorbemerkung.
Zu 2.: Es handelt sich um folgende Lichtsignalanlagen: 1. Bovestraße/Bahngärten/Gustav-Adolf-Straße 2. Bramfelder Chaussee/ Fabriciusstraße 3. Friedrich-Ebert-Damm/ Holzmühlenstraße 4. Friedrich-Ebert-Damm/ Lesserstraße 5. Friedrich-Ebert-Damm/ Charlie-Mills-Straße 6. Friedrich-Ebert-Damm/ An der Walddörferbahn 7. Hammer Straße/ Pappelallee (Zur Zeit ein Bauprovisorium wegen der Baumaßnahme: „Aufhebung der Bahnübergänge in der Hammer Straße“) 8. Jenfelder Allee/ Jenfelder Straße 9. Jüthornstraße/ Bovestraße 10. Landwehr/ Hasselbrookstraße 11. Nordschleswiger Straße/ Eulenkamp 12. Öjendorfer Damm/ Charlottenburger Straße 13. Robert-Schumann-Brücke/ Schloßstraße 14. Rodigallee/ Holstenhofweg 15. Rodigallee/ Kielmannseggstraße 16. Rodigallee/ Öjendorfer Damm 17. Rodigallee/ Schiffbeker Weg 18. Rüterstraße/ Schädlerstraße 19. Schloßstraße/ Am Alten Posthaus 20. Stein-Hardenberg-Straße/ Busbahnhof Tonndorf 21. Walddörfer Straße/ Wendemuthstraße 22. Wandsbeker Allee/ Kattunbleiche 23. Wandsbeker Allee/ Walddörfer Straße 24. Wandsbeker Marktstraße/ Kattunbleiche 25. Wandsbeker Marktstraße/ Walddörfer Straße 26. Wandsbeker Marktstraße/ Hammer Straße 27. Wandsbeker Marktstraße/ Schloßstraße 28. Wandsbeker Marktstraße/ Wandsbeker Allee 29. Wandsbeker Marktstraße/ Holzmühlenstraße 30. Wandsbeker Zollstraße/ Rüterstraße
Zu 3. bis 4.: Nein, siehe Vorbemerkung.
Zu 3. bis 4.: Nein, siehe Vorbemerkung.
Zu 5.: Je nach Komplexität und Umfang der verkehrsabhängigen Steuerungen betragen die Kosten zwischen 5.000 und 25.000 Euro pro Lichtsignalanlage.
Anlage/n: keine Anlage/n
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