Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 20-1091
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Sachverhalt:
Nach Umgestaltung der Einmündungen Waldweg/Halenreie/Kattjahren hat es zahlreiche Eingaben zur Verkehrssituation in diesem Bereich gegeben, die nachfolgend beschrieben werden:
1. Der Gehweg auf der Nordseite des Nordzweigs vom Waldweg ist zum Kleinen Halenreienteich hin abschüssig und hat einen weichen Untergrund. Der Weg ist für ältere Menschen, Leute mit Einkaufsrollern, Karren, Rollatoren, Kinderwägen etc. daher nicht gut benutzbar. Um diesen Gehweg zwischen dem vom Rögeneck kommenden Fußweg und der Halenreie ungefährdet begehbar zu machen, sollte er unter Erhalt der vorhandenen Bäume verbreitert, erhöht und befestigt werden. 2. Gegenüber der Einmündung des Fußweges vom Rögeneck befindet sich in dem Gehweg östlich der Recycling-Behälter eine Senke, die bei Starkregenereignissen voller Wasser läuft und ein Passieren trockenen Fußes unmöglich macht. Diese Senke müsste ausgebessert werden, beispielsweise mit Glensander. 3. Am südlichen Ende des unter 2. genannten Gehwegs befindet sich keine Bordsteinabsenkung. Diese wäre aber sehr wünschenswert für Fußgänger mit Rollatoren oder in Rollstühlen und auch für Radfahrer, die hier den Waldweg von und zu den Teichwiesen kreuzen wollen. 4. Gegenüber der unter 3. genannten Stelle, also gegenüber den Containern, ist der Gehweg auf der südlichen Seite des südlichen Astes des Waldwegs am Bordstein so stark ausgespült, dass eine Stolperkante entstanden ist, die aus Gründen der Verkehrssicherheit umgehend ausgebessert werden müsste. 5. An der unter 4. genannten Stelle befindet sich eine Trumme, die von Laub blockiert ist. Damit das Regenwasser frei ablaufen kann, ist hier eine Reinigung erforderlich. 6. An der Einmündung des Südzweigs des Waldwegs in die Halenreie wurde der Gehweg mit Servicelösung für Radfahrer und Radfahrerinnen im Zuge der jüngsten Umgestaltung ein Stück weit nach Westen in den Waldweg hinein verlegt. Leider wurden dabei offenbar die Bordsteinabsenkungen nicht angepasst. Um die hierdurch entstandenen Stolperfallen zu entschärfen, sollte an der Südseite dieser Einmündung der Kantstein ca. einen Meter weiter Richtung Westen und an der Nordseite bis zum Ende der weißen Markierung abgesenkt werden. 7. An der Fußgängerquerung über die Halenreie zwischen Marktplatz und Teichwiesen sammelt sich bei Regen das Wasser in einer großen Pfütze, die mit normalen Schritten nur schwierig überbrückbar ist und für geh-eingeschränkte Personen zu nassen Füßen führt, weil die Drainage nicht funktioniert. Daher müssen die Trummen in diesem Bereich auf Durchgängigkeit überprüft werden. 8. Der Gehweg mit Servicelösung an der Ostseite der Halenreie ist zwischen den Einmündungen Kattjahren und Buckhorn nur zwei Gehwegplatten breit, an deren Seiten der Grand ausgeschwemmt wurde. Beim Überholen von Fußgängern können Radler hier leicht abrutschen und auch Fußgänger können an den Kanten umknicken. Es wäre zu prüfen, ob der Gehweg hier auf drei Platten verbreitert werden kann. Auf jeden Fall sollte der ausgespülte Grand so bald wie möglich dem Plattenniveau angeglichen werden. 9. An der Einmündung des Rögenwegs in den Volksdorfer Damm ist der Gehweg in Richtung Waldweg durch das Verkehrszeichen 240, „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ gekennzeichnet, der später durch einen Gehölzstreifen in einen Geh- und einen Radweg aufgeteilt wird. Allerdings vereinen sich die getrennten Wege kurz vor der Einmündung Waldweg-Nord zu einem schmalen gemeinsamen Gehweg, ohne dass es für die Radfahrer eine Möglichkeit der Überleitung auf die Fahrbahn gibt. An dieser Stelle befindet sich gleichzeitig die Aufstellfläche für Fußgänger, die die Halenreie an der Lichtsignalanlage kreuzen möchten. Dies entspricht nicht durchgängig den heutigen Anforderungen an einen Radweg. Daher sollte angeordnet werden, das Radfahrgebotsschild an der Einmündung Halenreie/Rögenweg Richtung Waldweg zu entfernen.
Der Regionalausschuss Walddörfer empfiehlt der Bezirksversammlung Wandsbek folgenden Beschluss:
Petitum/Beschluss:
Die zuständigen Stellen werden gebeten zu prüfen, ob
Der Bericht über eine Umsetzung der Maßnahmen bzw. die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss nach Beendigung unverzüglich vorzulegen.
Anlage/n: Karte |
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