Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 20-1364
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Sachverhalt: Das KiFaZ Großlohe hat gegenüber dem Bezirksamt Wandsbek bzgl. des Zuwendungsbescheides für 2015 einen Klärungsbedarf formuliert. Das Bezirksamt hat dies als Widerspruch gegen den Bescheid gedeutet. Dieser wurde fristgerecht eingereicht. Klärungsbedarf bestand von Seiten des Trägers darüber, warum die Zuwendungssumme nicht - wie angekündigt – überrollt wurde, d.h. warum die Zuwendungssumme nicht der des Vorjahres entsprach. Im Vergleich zum Vorjahr erhielt der Träger 5029,- € weniger an Zuwendung. Die Differenz ergibt sich aus den beantragten Personalkosten. Diese fiel im Vergleich zu 2014 um 5030,- € geringer aus. Dadurch wurden die Personalkosten nicht überrollt, sondern wurden entsprechend der Antragssumme bewilligt. Nicht berücksichtigt wurde dabei, dass auf den Positionen Betriebskosten und Sachkosten mehr beantragt wurde und der Eigenmittelanteil geringer ausfiel. Der Träger begründet diese Änderungen damit, dass er auf das neue Antragsformular reagiert habe und Anteile, die er zuvor unter Personalkosten angeführt habe, nun unter den Sachkosten (gem. dem Softwareprogramm INEZ: Sachkosten= Betriebskosten + laufende Fachausgaben) subsumiert habe. Der Träger sieht sich durch die Kürzung der Gesamtsumme ungleich behandelt und bittet um Nachbewilligung von 5029,- €.
Petitum/Beschluss: Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.
Anlage/n: keine Anlage/n |
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