Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 20-1660
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Folgender Beschluss wurde gefasst: Die Polizei wird gebeten, besonders für die Zeit der Baustelle auf dem Gelände der Grundschule Ahrensburger Weg in den Schulanfangs- und -endzeiten vor Ort präsent zu sein, für eine Sicherung des Schulwegs und des Schulhofs zu sorgen und das Radfahrverbot durchzusetzen.
Das PK 35 nimmt wie folgt Stellung:
Die Polizei trifft lageangepasst und im Rahmen ihrer personellen Ressourcen Maßnahmen zur Schulwegsicherung im öffentlichen Bereich des Schulumfeldes. Die Gelände der drei in Rede stehenden Schulen inklusive des in der Beschlussempfehlung genannten Verbindungsweges liegen in der Zuständigkeit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB). Dies bedeutet, dass die durch die Schule für das Schulgelände vorgesehenen Regeln auch von der Schule durchgesetzt werden müssen.
Petitum/Beschluss: Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Anlage/n: keine Anlage/n |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |