Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 20-1487.1
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Sachverhalt: Kreisverkehre haben in Wandsbek eine lange politische Historie. An ihrer Sinnhaftigkeit ist jedoch nie gezweifelt worden. Der Ausbau und die Realisierung erfolgt jedoch nur nachranging und schleppend und wird auch politisch weder gefördert noch wird dem Ausbau eine Priorität eingeräumt. Auch die Antworten der zuständige Fachbehörde auf die Anfrage Drs.Nr.: “20-1127 Kreisverkehre in Wandsbek Wie geht es weiter?” lässt einige wichtige Punkte unbeantwortet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung erneut: Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und die Behörde für Inneres und Sport antworten wie folgt:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation antwortet wie folgt: Kreisverkehre werden bevorzugt eingerichtet, wenn die einmündenden Straßen ein überwiegend gleichmäßiges Verkehrsaufkommen aufweisen. In diesen Fällen wird der Verkehr flüssiger ab-gewickelt als an einer signalgesteuerten Kreuzung, weil keine Verluste durch nicht genutzte Grünzeiten entstehen. Es werden keine Kreisverkehre eingerichtet, wenn der Verkehrsstrom eine dominante Richtung hat, häufig also eine dicht befahrene Straße, die geradeaus durch den Kreisverkehr führen würde. In diesen Fällen wäre der Querverkehr stark benachteiligt und der einfahrende Verkehr aus den Nebenrichtungen kommt in den Spitzenstunden nahezu zum Erliegen. Ein weiteres Ausschlusskriterium für den Einsatz eines Kreisverkehres sind starke Rad- und Fußgängerverkehre. Diese Ströme sind den Fahrzeugen aus und in den Kreisverkehr bevorrechtigt, so dass der Verkehr im Kreis am Ausfahren gehindert wird, sich zurückstaut und andere An-bindungen blockiert. Diese Gründe sprechen oftmals gegen die Realisierung von Kreisverkehren in Hauptverkehrs-straßen, da es sich bei diesen Straßen häufig um axiale Vorfahrtstraßen mit einem starken Hauptstrom handelt.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation antwortet wie folgt: Die Umgestaltung einer Straßenkreuzung setzt die Erstellung einer verkehrstechnischen Planung voraus. Aufgrund der örtlichen und sonstigen Randbedingungen, wie z.B. Flächenverfügbarkeit, Verkehrsbelastung, baulicher Zustand der Verkehrsflächen und Geometrie der auf die Kreuzung treffenden Straßen, werden Planungsvarianten erarbeitet, die dann im weiteren Verfahren diskutiert und bewertet werden. Ferner ist die Verwaltung verpflichtet, wirtschaftlich zu Handeln. Die Varianten sind daher auch unter Kostengesichtspunkten zu bewerten. Erst ein Vergleich, unter Berücksichtigung der geschilderten Randbedingungen, ermöglicht eine sach- und fachgerechte Abwägung der Varianten. Da sich der optimale Planungsansatz für verschiedene Straßenkreuzung individuell stark unterscheiden kann, ist eine generelle Priorisierung von Kreisverkehren nicht möglich.
Im Übrigen hatte der Senat in den Jahren 2008 bis 2011 das Programm zur „Förderung von Kreisverkehren“ in Angriff genommen. 2011 wurde von einer Fortführung des Programms absehen, weil Haushaltsmittel nunmehr verstärkt für die Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen verwendet werden sollen. Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2014 den Mitteleinsatz für das Programm bis zu dessen Einstellung kritisiert. Die Haltung des Senats, kein Umbau von Kreisverkehren ohne zwingende Notwendigkeit, trägt dieser Kritik Rechnung.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation antwortet wie folgt: Siehe anliegende Tabelle. Die Kostenangaben beziehen sich auf die jeweils in der Überschrift genannte Maßnahme und sind nicht nach Kreuzungen unterteilt. Eine solche Unterteilung ist in der Kürze der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht verlässlich durchzuführen. Die Kostenangaben stellen lediglich einen Kostenrahmen auf dem heutigen Planungsstand dar, der im Rahmen der Ausführungsunterlagen konkretisiert wird.
Die Behörde für Inneres und Sport antwortet wie folgt: Die folgenden Unfallzahlen wurden am 10.09.2015 durch eine Abfrage der Unfalldatenbank EUSKa (Elektronische Unfalltypensteckkarte) ermittelt. Ausgewertet wurde der Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2014.
Die Behörde für Inneres und Sport antwortet wie folgt: Dargestellt sind alle Verkehrsunfälle mit der Unfallursache 31 (Missachten Rotlicht) in allen Orts-teilen des Bezirks Wandsbek. Als Unfallorte wurden Kreuzungen und signalisierte Einmündungen ausgewertet, da auch signalisierte Einmündungen für die Einrichtung von Kreisverkehren in Betracht gezogen werden können.
Die Behörde für Inneres und Sport antwortet wie folgt: Dargestellt sind alle Verkehrsunfälle mit den Unfallursachen 27, 28, 29, 30 (Vorfahrtsmissachtungen) in allen Ortsteilen des Bezirks Wandsbek. Als Unfallorte wurden auch hier Kreuzungen und Einmündungen ausgewertet, da auch Einmündungen für die Einrichtung von Kreisverkehren in Betracht gezogen werden können.
Die Behörde für Inneres und Sport antwortet wie folgt: Grundsätzlich ja; einfache Vorrangregelungen, eine deutliche Verringerung der Konfliktpunkte im Vergleich zu Kreuzungen, niedrige Geschwindigkeiten von ca. 25 km/h im Kreisverkehrsbereich und günstige Sichtbeziehungen zwischen allen Verkehrsteilnehmern führen zu einer deutlichen Reduzierung der Häufigkeit und Schwere von Unfällen. Daher sind Kreisverkehre bei fachgerechter Planung, Dimensionierung und Ausführung im Vergleich zu Knotenpunkten mit oder ohne Lichtsignalanlagen sehr sichere Straßenverkehrsanlagen. Zur Unfallreduzierung können Kreis-verkehre somit beitragen, wenn die Unfälle auf die genannten Ursachen zurückzuführen sind.
Anlage/n: Anlage
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