Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 20-1488.1
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Sachverhalt: In der Antwort auf die Anfrage Drs.-Nr.: 20-1126.1 Ampelanlagen in der Zeit von 23 bis 5 Uhr abschalten, führt die zuständige Behörde aus, dass
“Das maximale Einsparpotential für einen vierarmigen Knoten mit 20 Signalgebern beträgt bei Stunden Nachtabschaltung - je nach Signalleuchtentyp - zwischen ca. 45 und 250 Euro pro Jahr. Die geringfügige Senkung der Betriebskosten steht in keinem Verhältnis zu dem volkswirtschaftlichen Schaden von über 5.000 Euro, der schon bei nur einem Verkehrsunfall mit leichtem Sachschaden gemäß Unfallkostenrechnung der Bundesanstalt für Straßenwesen an einer abgeschalteten LZA entsteht.”
und weiter:
“Vor diesem Hintergrund ist eine vermehrte Abschaltung von Lichtzeichenanlagen in Hamburg grundsätzlich nicht geboten und aus Gründen der Verkehrssicherheit und der zu besorgenden volkswirtschaftlichen Schäden auch nicht zu verantworten.”
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Inneres und Sport teilt zu der o.g. Anfrage Folgendes mit:
Die Behörde für Inneres und Sport hatte in ihrer Stellungnahme zur Drs. 20-1126 ausgeführt, dass Änderungen der Nachtabschaltung an Lichtzeichenanlagen (LZA) in Wandsbek nicht vorgesehen sind. Grund hierfür ist, dass sich das für diesbezügliche Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde entwickelte Prüfverfahren über viele Jahre gut bewährt hat und ein Handlungsbedarf derzeit nicht erkennbar ist. Am Sachstand hat sich seither nichts geändert.
Bei den zur Nachtzeit in Wandsbek abgeschalteten LZA handelt es sich im Übrigen nahezu ausnahmslos um Anlagen, die am Tage der Schulwegsicherung dienen und an denen in den Nachtstunden ein Regelungsbedarf objektiv nicht mehr besteht. Durch die Nachtabschaltung bedingte volkswirtschaftliche Schäden sind hier aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht zu besorgen.
Anlage/n: keine Anlage/n
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