Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 20-1756.1
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Sachverhalt:
- Einstimmiger Beschluss über einen geänderten Antrag der CDU-Fraktion vom 07.10.2015
Der Gehweg am Poppenbüttler Weg (Ring3) sieht sich insbesondere in den Herbstmonaten einen starken Laubfall und Verschmutzung ausgesetzt. Die Reinigung der Gehwege obliegt in der Regel den Anliegern. Jedoch sind die Grundstücke am Poppenbüttler Weg zwischen Brillkamp und Susebek mit einer Lärmschutzwand von dem Gehweg abgeschnitten. Insofern ist die Reinigung den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zumutbar. Es ist wichtig die Reinigung der Gehwege sicherzustellen. In Situationen in denen die Grundstücke der Anlieger jedoch durch eine vom Bezirk errichteten Lärmschutzwand von dem Gehweg abgeschnitten sind und somit der Zugang zu diesem erschwert wird, sollten die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner von der Gehwegreinigung befreit werden und eine Sonderregelung getroffen werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Petitum/Beschluss:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, über das Ergebnis der in der Drucksache 20-0359 angekündigten Dokumentation des Streckenabschnittes durch die SRH dem Regionalausschuss zu berichten, insbesondere unter der Fragestellung, ob eine Aufnahme des Streckenabschnittes in die Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses zum 01. April 2016 mit Beteiligung der betroffenen Anlieger vorgenommen werden kann.
Anlage/n: Drucksache 20-0359
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