Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 20-1866
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Sachverhalt:
In der Antwort auf die Anfrage Drs.-Nr.: 20-1488.1 Ampelanlagen in der Zeit von 23 bis 5 Uhr abschalten Teil 2 führt die zuständige Behörde aus: „Die Behörde für Inneres und Sport hatte in ihrer Stellungnahme zur Drs. 20-1126 ausgeführt, dass Änderungen der Nachtabschaltung an Lichtzeichenanlagen (LZA) in Wandsbek nicht vorgesehen sind. Grund hierfür ist, dass sich das für diesbezügliche Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde entwickelte Prüfverfahren über viele Jahre gut bewährt hat und ein Handlungsbedarf derzeit nicht erkennbar ist. Am Sachstand hat sich seither nichts geändert. Bei den zur Nachtzeit in Wandsbek abgeschalteten LZA handelt es sich im Übrigen nahezu ausnahmslos um Anlagen, die am Tage der Schulwegsicherung dienen und an denen in den Nachtstunden ein Regelungsbedarf objektiv nicht mehr besteht. Durch die Nachtabschaltung bedingte volkswirtschaftliche Schäden sind hier aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht zu besorgen.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1.) Welche Ampelanlagen werden in Wandsbek in der Nacht abgestellt und warum?
2.) Welches Prüfverfahren wird für die Entscheidung, ob die Ampelanlage in der Nacht abzustellen ist oder nicht, verwendet? (Das Prüfverfahren ist entsprechend darzulegen). Anlage/n: keine Anlage/n
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