Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 20-1813.1
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Sachverhalt: Die Lesserstraße im Bezirk Wandsbek ist eine Bezirksstraße mit einer Fahrbahn von knapp 5,50 Metern Breite und führt in nördlicher Richtung in die Bramfelder Felder Chaussee und in südlicher Richtung in den Friedrich-Ebert-Damm. In Richtung Norden gibt es einen Rad- und Gehweg, jedoch in Fahrtrichtung Süden ist nur ein Gehweg vorhanden. Insbesondere die verkehrliche und auch bauliche Situation ab der Querung des Gewässers Osterbek bis hinauf zum U-Bahnhof Wandsbek-Gartenstadt in Fahrtrichtung Friedrich-Ebert-Damm lässt insbesondere für Radfahrer zu wünschen übrig. In diesem gesamten Bereich ab der Osterbek ist nur ein Gehweg vorhanden, der mit Gehwegplatten in einer Breite von knapp 1,50 cm befestigt ist. Die Abgrenzung zum Fahrbahnrand besteht aus Bäumen und Buschwerk, welches aufgrund mangelnder Pflege auch noch in den Gehweg hineinragt und schon dadurch eine latente Gefahr für die Radfahrer darstellt. Des Weiteren wird der Gehweg begrenzt durch Wohnbebauung, die sich bis zum U-Bahnhof Wandsbek-Gartenstadt erstreckt und deren Ein- bzw. Ausgänge direkt auf dem Gehweg münden. Dadurch entstehen durch den Gehweg benutzende Radfahrer immer gefährliche Begegnungssituationen mit Fußgängern. Ein Ausweichen ist aufgrund der baulichen Enge des Gehweges nur sehr schwer möglich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Polizeikommissariate 36 und 37 nimmt die Verkehrsdirektion 5 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde wie folgt Stellung:
Vorbemerkung: Die Lesserstraße beginnt an der Walddörferstraße als Einbahnstraße in Richtung Norden. Ab dem Friedrich-Ebert-Damm ist die Lesserstraße gegenläufig und ab dort auch Hauptverkehrsstraße. Die Lesserstraße endet an dem Gewässer Osterbek. Im weiteren Verlauf zwischen der Osterbek und der Bramfelder Chaussee heißt dieser Straßenzug Werner-Otto-Straße.
Der Straßenzug Lesserstraße / Werner-Otto-Straße weist durchgehend, mit Ausnahme des Einbahnstraßenabschnittes eine Breite von knapp 7,00 m und breiter auf.
Zu Frage 1) Sowohl in der Werner-Otto-Straße als auch in der Lesserstraße bis zum Friedrich-Ebert-Damm besteht keine Radwegebenutzungspflicht. Lediglich in dem Bereich der Einbahnstraßenregelung zwischen Friedrich-Ebert-Damm und Walddörferstraße ist durch VZ 240 die Benutzung des gemeinsamen Fuß- und Radweges in Fahrtrichtung Süden entgegengesetzt angeordnet.
Zu Frage 2) In Fahrtrichtung Norden ist das Radfahren auf dem Gehweg ab der Einmündung Wendemuthstraße/Wiemannweg bis zum Ostpreußenplatz durch Zeichen 1022-10 freigegeben (sogenannte Servicelösung)
In Fahrtrichtung Süden besteht zwischen dem Ostpreußenplatz und Tilsiter Straße keine Freigabe für das Radfahren auf dem Gehweg. Ab der Tilsiter Straße beginnt ein baulicher nicht benutzungspflichtiger Radweg, welcher ab der Hausnummer 127 in einen Fahrradschutzstreifen in Richtung Friedrich-Ebert-Damm mündet.
Zu Frage 3) Bauliche Maßnahmen obliegen dem zuständigen Straßenbaulastträger.
Zu Frage 4) Wenn die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wurde und keine sogenannte Servicelösung (Mitbenutzung des Gehweges) eingerichtet wurde, müssen Radfahrende die Fahrbahn nutzen. Zu den mangelnden Dimensionierungen der Fahrbahn siehe Vorbemerkung. Verkehrszählungen obliegen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.
Zu Frage 5)
In der Lesserstraße (ausschließlich des Endknotens Walddörferstraße) gab es in den letzten fünf Jahren (2010 bis 2014) insgesamt 303 Verkehrsunfälle. Im Jahr 2011 kam es zu einem tödlichen Verkehrsunfall. Hierbei handelte es sich um einen Fußgänger.
Anlage/n: keine Anlage/n
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