Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 20-1950
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Sachverhalt: Folgender Beschluss wurde gefasst: Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen, durch einen Freischnitt der Lichtzeichenanlage (LZA) in der Alten Landstraße vor der Mündung Teetzparkweg eine bessere Sichtbarkeit der LZA für stadtauswärts fahrende Verkehrsteilnehmer zu erreichen und zu prüfen, ob durch Aufstellen eines Verkehrszeichens 131 – Lichtzeichenanlage – für mehr Sichtbarkeit in dem Straßenabschnitt gesorgt werden kann.
Das PK 35 nimmt zur Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal wie folgt Stellung:
Das Aufstellen des VZ 131 StVO „ Lichtzeichenanlage“ wird nicht angeordnet, da es nicht zwingend geboten ist, aufgrund besonderer Umstände das Verkehrszeichen dort aufzustellen. Die Lichtzeichenanlage ist für Fahrzeugführer in einer ausreichenden Entfernung erkennbar. Ein rechtzeitiges Anhalten ist problemlos möglich. In der Regel ist in einer Großstadt auf jeder Straße und hinter jeder Kurve mit einer LSA zu rechnen. Der Rückschnitt bzw. Freischnitt wird über die zuständige Fachbehörde- das Bezirksamt Wandsbek Abt. Stadtgrün- veranlasst.
Petitum/Beschluss: Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Anlage/n: keine Anlage/n |
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