Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 20-4920
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Sachverhalt:
Das zuständige Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt zu o.g. Eingabe wie folgt Stellung:
Für bauliche Änderungen/ Verbesserungen (Nr. 1 bis 3.) der Eingabe ist das Bezirksamt/ der LSBG zuständig.
Die Anordnung von Tempo 30 ist rechtlich weder als 30er-Strecke noch als Tempo-30 Zone zulässig. Die Verkehrsunfalllage im Bökenbarg ist absolut unauffällig, Unfälle mit Radfahrer- oder Fußgängerbeteiligung gab es erfreulicherweise nicht.
Petitum/Beschluss:
Der Regionalausschuss Walddörfer wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage/n:
keine Anlage/n |
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