Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 20-5333
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Sachverhalt:
Folgender Beschluss wurde gefasst: 1.) Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten, mit der zuständigen Fachbehörde zu prüfen, ob eine Zwischennutzung für gemeinnützige Vereine möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne mitzuteilen. 2.) Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten, Kontakt mit der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Hamburg-Eimsbüttel aufzunehmen und abzustimmen, ob für das Grundstück Olewischtwiet 26b auch eine Zwischennutzung für gemeinnützige Vereine gewünscht ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne mitzuteilen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung: Zu 1.: Nach Kenntnis des Bezirksamtes lehnt der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Grundeigentümer jegliche Nutzung des Grundstückes ab.
Zu 2.: Der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung wurde bisher kein zuständiger Ansprechpartner des Bezirksamtes zur Kontaktaufnahme mit der Kirchengemeinde benannt.
Petitum/Beschluss:
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Anlage/n:
keine Anlage/n |
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