Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 20-5866
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Die Ausgaben der Freien und Hansestadt Hamburg für die Belange von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien steigen seit Jahren kontinuierlich an. Die Haushaltsplanansätze der Stadt für die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), der Familienförderung (FamFö) und sozialräumlicher Angebote (SAE), welche aus Rahmenzuweisungen finanziert und durch die Bezirke verantwortet werden, stagnieren demgegenüber seit Jahren.
In den vergangenen Jahren ist in mehreren Bezirken ein beachtliches strukturelles Defizit entstanden. In besonderer Weise ist hiervon der Bezirk Wandsbek betroffen, der seit langem über den niedrigsten Mittelansatz aller Bezirke pro Kopf verfügt.
Hauptursache für das strukturelle Defizit sind Haushaltsentscheidungen von Bürgerschaft und Fachbehörde der vergangenen Jahre, die Ergebnisse der jeweiligen Tarifverhandlungen nicht in den bezirklichen Rahmenzuweisungen abbilden zu wollen.
Die Bezirke setzen die Tarifpolitik des Senates um und sind zudem gesetzlich verpflichtet, Tariferhöhungen, welche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kommunalen Jugendhilfe zustehen 1:1 unverzüglich auch an die Träger der freien Jugendhilfe weiterzugeben (§ 74 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII), erhalten hierfür aber seit Jahren nur in geringem Umfang einen Ausgleich durch Tarifverstärkungsmittel des Landes.
Faktisch führt dies absehbar zur Notwendigkeit, insbesondere die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit einzuschränken und Einrichtungen zu schließen, wenn Senat und Bürgerschaft nicht schnellstmöglich umsteuern.
Die Ergebnisse der bezirklichen Jugendhilfeplanung begründen einen steigenden Bedarf an Angeboten der bezirklichen Jugendarbeit. Einrichtungsschließungen lassen sich vor diesem Hintergrund fachlich nicht rechtfertigen. Eine übergeordnete, landesweite Jugendhilfeplanung der zuständigen Fachbehörde (vgl. § 82 SGB VIII) erfolgt nur in geringem Umfang, die fachliche Notwendigkeit, die Angebote in den bezirklichen Rahmenzuweisungen einzuschränken, hat aber auch der Senat bisher nicht formuliert und begründet.
Im Rahmen der Behördengespräche und Behördenverhandlung gegenüber Fach- und Finanzbehörde hat die Verwaltung den strukturellen Mehrbedarf zur Sprache gebracht und intensiv vertreten, auch Jugendhilfeausschuss und Bezirksversammlung haben hierauf mehrfach hingewiesen, ohne dass bisher eine Lösung mit der Fachbehörde gefunden wurde.
Bereits im Dezember 2017 nahmen Verwaltung und Jugendhilfeausschuss an, dass im Bereich der Kinder- u. Jugendarbeit und der Familienförderung in Wandsbek, bei Überrollen der Ansätze, massive strukturelle Defizite, in Höhe von insbesondere
zu erwarten sind (Vgl. Drs. 20-5679).
Im Bereich der OKJA sind schon für den Ausgleich von Tarifsteigerungen und tariflichen Zulagen in Wandsbek im Jahr 2019 Mehrausgaben in Höhe von geschätzt 145 T€ zu veranschlagen, im Jahr 2020 steigt dieser Mehrbedarf auf 265 T€. In der Familienförderung betragen nur die tariflich bedingten Mehrausgaben geschätzt 28 T€ (2019) bzw. 48 T€ (2020).
Die Bezirksversammlung ist nicht länger in der Lage, das bestehende strukturelle Defizit auszugleichen.
Weiteres Ungemach droht der bezirklichen Jugendhilfe durch steigende Betriebskosten, zusätzliche Mietkosten für die Häuser der Jugend Jenfeld, Bramfeld und Steilshoop, sowie mögliche Pläne der Bundesregierung, ab 01.01.2019 den Zusatzbeitrag der Krankenversicherungen in Zukunft paritätisch durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finanzieren, was sich voraussichtlich in einer weiteren Steigerung der Personalkosten in Höhe von (0,5%) für den Bezirks Wandsbek auswirken würde.
Durch eine geänderte Veranschlagung der bisherigen Rahmenzuweisung Investition, aus welcher in der Vergangenheit auch konsumtive Ausgaben, insbesondere für Bau- u. Unterhaltungsmaßnahmen der Bezirke finanziert wurden, wird den Bezirken die Umsetzung solcher Maßnahmen in Zukunft deutlich erschwert.
Mit Schreiben vom 26.03.2018 teilte die Präses der BASFI den Bezirken erfreulicherweise mit, dass die Fachbehörde nunmehr beabsichtige, die bezirklichen Rahmenzuweisungen zur Finanzierung von Personalkosten um insgesamt 0,5 Mio. EUR aufstocken zu wollen. Dieser Betrag entspricht einer Erhöhung um 2% eines Teils von 80% der Rahmenzuweisung, so die Rechnung der Fachbehörde und soll die tariflichen Mehrbelastungen der Bezirke ausgleichen, was aber tatsächlich nicht der Fall sein wird.
Die Bezirksversammlung und -verwaltung werden, wie auch in den vergangenen Jahren, Reste und andere Mittel einsetzen, um das strukturelle Defizit zu verringern, diese Mittel reichen jedoch nicht aus.
Im Falle von Einrichtungsschließungen stünde den Trägern der freien Jugendhilfe eine Übergangsfinanzierung und eine gebotene Planungssicherheit über mehrere Monate zu, die auch verwaltungsgerichtlich abgesichert ist. Es ist daher nunmehr dringender Handlungsbedarf durch Bürgerschaft und Fachbehörde gegeben.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Petitum/Beschluss:
Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg und die zuständige Fachbehörde werden ersucht,
Anlage/n:
keine Anlage/n |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |