Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 20-6981.1
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Sachverhalt:
Die Glashütter Landstraße führt von der Kreuzung Poppenbütteler Weg bis zur Landesgrenze Hamburgs an die Kreuzung Glashütter Landstraße / Harksheider Straße/ Poppenbütteler Weg / Hummelsbütteler Steindamm heran. Die Glashütter Landstraße wurde vor rund 2 Jahren grundsaniert und zur Sanierung gehörte auch der Radfahrweg, der sich auf der nordwestlichen Seite in Fahrtrichtung Hamburg befindet. Der Radfahrweg endet an der Einmündung Glashütter Landstraße / Glashütter Stieg und wird dann auf die Fahrbahn geführt. Vom Glashütter Stieg bis zur großen Kreuzung Glashütter Landstraße /Harksheider Straße müssen die Radfahrer beidseitig die Fahrbahn benutzen. Ab dort werden die Radfahrer wieder auf die Radfahrwege geführt. Das Wegestück in Fahrtrichtung Hamburg von der Kreuzung Glashütter Landstraße / Harksheider Straße bis zum Glashütter Stieg ist eine Rabatte mit einem Graben und dichtem Baumbestand. Dahinter befindet sich Feld. Hier könnte das fehlende Stück Radweg ergänzt werden. Doch dazu bedarf es weiterer Fragen an die Verwaltung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Stellungnahme der Finanzbehörde 01.02.2019
Die von der Bezirksversammlung Wandsbek vorgelegten Fragen betreffen ausschließlich den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Wandsbek. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen kann keine weitergehenden Auskünfte mitteilen, siehe Drs. 20-6733.
Stellungnahme des Bezirksamtes Wandsbek 05.03.2019
Der rund 20m lange Streifen zwischen der Straßenbegrenzungslinie (Grenze zum Flur-stück 21) und dem Fahrbahnrand beträgt rund 1,60m.
Nein, jedoch befindet sich das Flurstück 21 im Eigentum der FHH, sodass dort ausreichend Fläche bereitgestellt werden könnte.
Die derzeitige Flurstücksgrenze verläuft in etwa auf Höhe der dortigen Bäume. Die Flä-che zwischen den Bäumen und der Fahrbahn ist FHH-Eigentum. Die Fläche westlich der Bäume (Böschung und Feld) ist Privateigentum (Flurstück 20).
Verwaltungsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg ?
Ja.
Ja.
entsprechendes Kartenmaterial zu liefern bzw. zur Verfügung zu stellen?
Ja, siehe angehängte Kartenausschnitte.
Anlage/n:
ALKISLiegenschaftskarte - Blatt 1 und 2
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