Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 21-0099
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Seit dem 15. Juni dieses Jahres sind Elektro-Tretroller, sogenannte E-Scooter, in Deutschland erlaubt.[1] Auch in Hamburg sind die E-Scooter seit mehr als fünf Wochen zugelassen und es kommt seitdem mit selbigen immer häufiger zu teils schweren Unfällen. So zum Beispiel am 30.07.2019 als ein Taxi eine 15-Jährige auf einem E-Scooter erfasste.[2] Ebenso ist bei einem Unfall nahe des Hamburger Hauptbahnhofs eine E-Scooter-Fahrerin schwer verletzt worden. Nach Medienangaben sei sie auf einem Fahrradstreifen in die fal-sche Richtung gefahren. Sie wurde von einem Mercedes erfasst und über die Motorhaube geschleudert. Die E-Scooter prägen nachhaltig, stetig zunehmend das Stadtbild.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Falls ja, wie viele?
[1] Bundesgesetzblatt (14.06.2019) [2] Welt am 31.07.2019 Anlage/n: keine Anlage/n
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |