Sachverhalt:
Folgender Beschluss wurde gefasst:
- Die zuständige Fachbehörde des Bezirksamtes wird gebeten, den oben geschilderten Sachverhalt zu prüfen und im Weiteren das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort entsprechend positiv zu würdigen und resultierend daraus, Fahrbahnmarkierungen aufzutragen. Eine verpflichtende Regelung mit Verkehrszeichen ist nicht erforderlich.
- Der Regionalausschuss bittet das Bezirksamt nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse darum, den Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah in Kenntnis zu setzen. Der Regionalausschuss würde es begrüßen, wenn zeitnah ein Zwischenbericht möglich wäre.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt nimmt die Maßnahme in den Entwurf des Arbeitsprogramms (Bereich Themenspeicher) für die Jahre 2020/2021 auf.