Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/5377
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 18/5377 09.12.2010
Große Anfrage der FDP-Fraktion gem. § 24 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - der Mitglieder der Bezirksversammlung Dr. Klaus Fischer, Helga Daniel, Brigitte Lafrenz und Klaus-Dieter Abend vom 08.12.2010
!Titel! Baustellenmanagement im Tiefbau verbessern !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Auf vielen Tiefbaustellen im Bezirk Wandsbek (und anderswo) wird nicht kontinuierlich an der Fertigstellung gearbeitet. Es entsteht der Eindruck einer unnötigen Verkehrsbehinderung. Gleichzeitig ist aufgrund des sich durchschnittlich verschlechternden Zustands der Wandsbeker Straßen mit einer Zunahme von Baustellen zu rechnen.
Wir fragen daher die Verwaltung
Die Bezirksamtsleitung antwortet wie folgt: 16.12.2010
1. Wieviele Tiefbaustellen gibt es aktuell im Bezirk Wandsbek?
Derzeit gibt es zwei Baumaßnahmen.
2. Wieviele der Wandsbeker Tiefbaustellen liegen in der Zuständigkeit des Bezirksamts Wandsbek, wieviele in der Zuständigkeit anderer Träger?
Eine der beiden in Pkt. 1 genannten Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek, die andere Maßnahme in der Zuständigkeit der BSU.
3. Wie hat sich die Zahl der Tiefbaustellen In den letzten 5 Jahren entwickelt?
Die Zahl der Tiefbaustellen war in den letzten Jahren gleichbleibend.
4. Nach welchen Kriterien wird die zeitliche Vorgabe für die Fertigstellung einer Straßenbaustelle ermittelt? Kriterien sind: das Auftragsvolumen, die Art der Leistung, Verkehrsauflagen durch Straßenverkehrsbehörde und KOST (Koordinierungsstelle für Baumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen), die Kleinteiligkeit der Leistungen, eventuell mehrere Bauphasen und Bauabschnitte auf Grund von Verkehrsauflagen oder zur Berücksichtigung von Anliegerinteressen (z.B. Art der Umleitungsstrecken) und auch Arbeiten durch Dritte (Terminierung).
5. Wird der Fertigstellungstermin regelhaft im Vergabevertrag vereinbart?
Es gibt eine Bauzeitvorgabe (Anzahl der Werktage für das Bauvorhaben).
6. Welche Anreizmechanismen werden in den Verträgen mit Tiefbauunternehmen hinsichtlich der Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins vereinbart?
Zurzeit keine. Beschleunigungsvergütungen sind möglich, sie führen aber zu permanenten Behinderungsanzeigen. Beim kleinen bezirklichen Straßenbau wird das Instrument nicht angewandt.
7. In wievielen Fällen wurde eine Vertragsstrafe eingefordert?
In Keinem.
8. Welche Gründe führten in diesen Fällen zur Überschreitung der Bauzeit (bitte in % der Gesamtüberschreitungen angeben)?
Siehe Antwort zu 7. (Ergänzend: In der Regel führen folgende Gründe zu Überschreitungen: zusätzliche, nicht im Leistungsverzeichnis (LV) beschriebene Leistungen = 90%. Witterungsbedingungen = 5%. Unterbrechung durch Leitungsträger = 5%.)
9. Wer führt das Vertragscontrolling für Tiefbaustellen in Wandsbek durch?
Die Bauüberwachung und Abrechnung wird durch beauftragte Ing.-Büros oder die Neubauabteilung des Fachamtes MR durchgeführt.
10. Wie hoch waren die Einnahmen aus Konventionalstrafen betreffend Bauverzug auf Tiefbaustellen in Wandsbek in den letzten drei Jahren?
Fehlanzeige.
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung hinsichtlich einer Reduzierung der Bauzeiten auf Tiefbaustellen?
Möglichkeiten bestünden bei geringeren Auflagen durch die KOST und die Straßenverkehrsbehörde oder anderen organisatorischen Abläufen, wie z.B. Vollsperrung von Straßen, Ausschöpfen der Rahmenbedingungen für Wochenendarbeit oder Nachtarbeit, was aber nur mit deutlich höheren Kosten realisierbar wäre.
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